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Wiederheirat nach Tod des Ehepartners

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  • Wiederheirat nach Tod des Ehepartners

    Liebe Freunde
    Ich weiss, wir haben schon viel über das Thema Wiederheirat geschrieben und ausgetauscht. Ich habe sehr viele und vor allem ganz klare Einsichten bekommen. Wenn ich bezüglich diesem Thema im privaten Umfeld gefragt werde mache ich mir jeweils keine Freunde mit meinen Antworten...
    aber Schrift ist Schrift, es steht geschrieben. Ich verurteile dann auch solche Fälle keinesfalls, das ist unangebracht völlig daneben und bringt nichts. Es ist dann halt so wie es ist, kann nicht rückgängig gemacht werden, und darf/soll dann auch nicht. (Ich meine Ehen wo der Sie oder Er zum zweiten Male heiraten). Aber darum geht es mir jetzt nicht.


    Jetzt bin ich aber mit einer Frage überfordert: Was passiert wenn eine Ehepartner, bspw. der Mann tödlich verunfallt. Darf dann die Frau (Witwe) wieder heiraten sofern der "zweite" Mann ledig, also nie verheiratet/geschieden war? Die Witwe könnte ja auch noch Kinder haben welche noch zur Schule gehen, die Kinder hätten ja nach so einem Ereignis auch keinen Vater mehr, wie auch die Mutter keinen Mann mehr die dann alles alleine bewältigen müsste.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Liebe Grüsse
    Martin-Andry

  • #2
    AW: Wiederheirat nach Tod des Ehepartners

    lieber Martin
    eine Verheiratung ist in dem beschriebenen Fall sicher möglich und wenn immer möglich angesagt.
    Im Herrn Jesus Christus
    Hans Peter Wepf
    1. Mose 15.6

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    • #3
      AW: Wiederheirat nach Tod des Ehepartners

      Lieber Martin-Andry,

      1. Tim. 5,3+16 beschäftigt sich mit wirklichen Witwen. vielleicht kommt das deiner Frage nahe. Ich glaube wirkliche Witwe ist sie nur dann, wenn kein "erster Ehemann" mehr vorhanden ist.

      herzliche Grüße

      Ulrich

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      • #4
        AW: Wiederheirat nach Tod des Ehepartners

        Zitat von Martin-Andry Beitrag anzeigen
        Jetzt bin ich aber mit einer Frage überfordert: Was passiert wenn eine Ehepartner, bspw. der Mann tödlich verunfallt. Darf dann die Frau (Witwe) wieder heiraten sofern der "zweite" Mann ledig, also nie verheiratet/geschieden war? Die Witwe könnte ja auch noch Kinder haben welche noch zur Schule gehen, die Kinder hätten ja nach so einem Ereignis auch keinen Vater mehr, wie auch die Mutter keinen Mann mehr die dann alles alleine bewältigen müsste.
        Einer Ehe spricht nichts dagegen, so wie du den Umstand beschreibst.
        Röm 7:2 Denn das verheiratete Weib ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes.

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