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aus der Institutio Calvin / weber Teil 1

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  • aus der Institutio Calvin / weber Teil 1

    Institutio Calvin Buch IV,19,24
    Damit sie aber den Weiblein nicht weiter etwas vormachen, so müssen wir im Vorbeigehen ihre Eitelkeit ans Licht ziehen. Mit großartiger Pracht und Feierlichkeit ernennen sie ihre Lektoren, Psalmisten, Türwächter und Akoluthen, um solche Ämter auszuüben, die sie tatsächlich von Kindern oder jedenfalls von den „Laien“ – wie sie sich ausdrücken – versehen lassen! Denn wer zündet eigentlich in den meisten Fällen die Kerzen an, wer gießt mit einem Krüglein Wein und Wasser ein? Wer tut das anders als ein Knabe oder irgendein armer Mensch aus dem „Laienstande“, der damit seinen Erwerb treibt? Und sind die, die da singen, nicht ebensolche Leute? Besorgen sie nicht auch das Schließen und Öffnen der Kirchengebäude? Wer hat denn in den Kirchengebäuden der Papisten je einen „Akoluthen“ oder „Ostiarius“ gesehen, der seine Amtsaufgabe wahrnahm? Nein, es ist gar so: wenn einer, der als Knabe das Amt des „Akoluthen“ ausgeübt hat, nachher in die Amtsordnung der „Akoluthen“ *1 aufgenommen wird, so hört er damit auf, das zu sein, was er dem Namen nach erst von jetzt an ist! Es kommt einem geradezu so vor, als ob diese Leute mit voller Überlegung das Amt selbst von sich werfen wollten, wenn sie den Titel annehmen! Da sieht man auch, wozu sie es für notwendig erachten, mit Sakramenten geweiht zu werden und den Heiligen Geist zu empfangen – eben dazu, daß sie nichts tun! Wenn sie den Vorwand machen, das sei eben die Verkehrtheit unserer Zeit, daß sie ihre Ämter verließen und vernachlässigten, so sollen sie doch zugleich auch zugeben, daß heutzutage in der Kirche kein Nutzen und keine Frucht von ihren „heiligen“ Amtsordnungen vorhanden ist, die sie so wunderbar verherrlichen, und daß ihre ganze Kirche vom Fluch erfüllt ist, indem sie es ja zuläßt, daß Kerzen und Krüglein von Kindern und „Ungeweihten“ berührt werden, obwohl doch zu ihrer Berührung nur solche Leute „würdig“ sind, die man zu „Akoluthen“ geweiht hat – und indem sie die Gesänge den Knaben überläßt, obwohl man sie doch ausschließlich aus einem „geweihten“ Munde vernehmen sollte.
    Und zu welchem Zweck weihen sie eigentlich die „Exorzisten“? Ich höre, daß die Juden ihre Exorzisten gehabt haben; aber ich sehe auch, daß diese ihren Namen von Teufelaustreibungen hatten, die sie tatsächlich vornahmen (Apg. 19,13)! Wer hat nun von diesen erlogenen Exorzisten je sagen hören, daß sie auch nur einen einzigen Beweis für ihren Beruf abgelegt hätten? Man dichtet ihnen an, sie hätten die Vollmacht empfangen, an Geistesgestörten, Katechumenen *2 und Besessenen die Handauflegung vorzunehmen – aber sie können die Teufel nicht davon überzeugen, daß sie mit solcher Vollmacht ausgestattet sind, und zwar nicht allein, weil die Dämonen auf ihren Befehl hin nicht weichen, sondern auch, weil sie selbst von den bösen Geistern beherrscht werden! Denn man wird unter ihrer zehn kaum einen finden, der nicht von einem bösen Geist getrieben würde. Es ist also alles, was sie sich über ihre „niederen“ Amtsordnungen zusammenschwatzen, aus törichten, närrischen Lügen zusammengesetzt. Von den Akoluthen, Ostiariern und Lektoren der Alten Kirche haben wir anderwärts gesprochen, als wir die Ordnung der Kirche darstellten. An dieser Stelle besteht unsere Absicht ausschließlich darin, gegen jenes neuerliche Fündlein von dem siebenfachen Sakrament zu kämpfen, das in den kirchlichen Amtsordnungen liegen soll und von dem man nirgendwo anders etwas zu lesen bekommt als bei diesen läppischen Zungendreschern, den Theologen der Sorbonne und den kanonischen Rechtslehrern.


    *1
    Akoluthen
    Akoluthen (griech., "Begleiter"), in der alten Kirche jüngere Kleriker, welche den Bischof begleiteten und die Geschäfte der heutigen Kirchendiener und Chorknaben zu versehen hatten. Daher die Symbole der Akoluthenweihe: Leuchter und Weinkännchen. Das Amt besteht nur noch nominell in de...
    Gefunden auf
    http://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuens

    *2
    Katechumene ist ein ungetaufter Jugendlicher oder Erwachsener, der Christ werden will und dessen Wunsch zum Eintritt in die Kirche, der durch die Taufe vollzogen wird, feststeht.Der Katechumene wird in einer liturgischen Handlung der "Feier der Aufnahme", in den Stand der Katechumenen (Katechumenat) aufgenommen. Die Katechumenen sind bereits durch dieses Verlangen mit der Kirche verbunden (LG 14). Dieser Verbundenheit bestimmt die Rechtsstellung der Katechumenen (CIC can 206); sie sind berechtigt zum Empfang von Segnungen (can 1170) und haben Anrecht auf ein kirchliches Begräbnis (can 1183). Hinsichtlich der kirchlichen Trauung bedarf es jedoch der Dispens.
    Im Herrn Jesus Christus
    Hans Peter Wepf
    1. Mose 15.6
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