Liebe Freunde,
wenn man die Frage der Ehescheidung behandelt, dann muss man auch die Frage der Wiederheirat behandeln.
Dabei sind alle Stellen des NT völlig klar: Wiederheirat ist erst möglich, wenn der/die erste Partner(in) verstorben ist. Eine Ausnahme von dieser Eindeutigkeit macht, sofern man eine entsprechende Auslegung wählt, die dann im Widerspruch zu den sonstigen Aussagen des NT steht, allein Matt 19,8-9.
Diese Ausnahme ist dann aber, wie schon gesagt, nicht schriftbasierend sondern auslegungsbasierend.
In Matt 19,6 finden wir die eindeutige Aussage:
In Vers 7 finden wir dann den Grund für Entlassung, nämlich Herzenshärtigkeit. Diese richtet sich sogar gegen das eigene Fleisch.
In Vers 9 macht der HERR Jesus dann deutlich, dass derjenige, der seine Frau entlässt Ehebruch begeht, es sei denn, die Frau hätte gehurt, dann ist die Ehe schon gebrochen und nicht der Entlassende bricht die Ehe.
Der zweite Teil von Vers 9 unterstreicht dies: "Wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch." Das ist eine sehr einfache aber nichts desto trotz absolute Aussage. Hier wird gar keine Frage mehr nach dem Entlassungsgrund gestellt. Hier wird auch nicht gefragt ob der Heiratende vorher schon einmal verheiratet war.
Im Licht von 1. Kor. 7,10-11 kann man nicht ernsthaft behaupten der HERR habe Barmherzigkeit mit dem Betrogenen. Auch Römer 7,2 macht deutlich, dass die Ehe ein Leben lang besteht.
Wenn wir Scheidung zulassen, dann triumphiert das Gesetz über die Gnade. Ein triumphierendes Gesetz führt aber immer zu überströmender Sünde.
Es gibt einige örtliche Zeugnisse, die sind genau an dieser Frage zerbrochen. Sie haben zuerst vermeintlich die Gnade regieren lassen, waren danach aber deutlich in ihren weiteren folgenden Handlungen extrem gesetzlich. Das war auch eine konsequente Entwicklung, denn sie hatten sich selbst auf einen gesetzlichen Boden begeben und sich unter Gesetz gestellt. Dann fällt man nach Gal. 5,4 aus der Gnade und ist von Christus abgeschnitten. Beachte, Gal. 5,4 spricht von solchen, die ihre Handlungen (dort die Beschneidung) aus dem Gesetz rechtfertigen wollten und die damit ihre eigene Rechtfertigung aus dem Gesetz ableiteten.
Es ist ziemlich gefährlich, wenn man aus dem Gesetz Handlungsrichtlinien für einen Christen ableiten will, zumindest sollte man vorher deutlich das Evangelium des Paulus untersuchen, denn das enthält die Prinzipien, nach denen der HERR richtet.
Zu unserem speziellen Thema sagt die Schrift:
Unsere Tage sind davon gekennzeichnet, dass Dinge wie Ehebruch und Hurerei mithilfe des Gesetzes "begnadigt" werden. Da lebt man der Sünde und ist ihr nicht gestorben (Rö. 6). Wir sollten dem nicht noch durch schriftliche öffentliche Äußerungen weiteren Vorschub leisten.
herzliche Grüße
Ulrich
wenn man die Frage der Ehescheidung behandelt, dann muss man auch die Frage der Wiederheirat behandeln.
Dabei sind alle Stellen des NT völlig klar: Wiederheirat ist erst möglich, wenn der/die erste Partner(in) verstorben ist. Eine Ausnahme von dieser Eindeutigkeit macht, sofern man eine entsprechende Auslegung wählt, die dann im Widerspruch zu den sonstigen Aussagen des NT steht, allein Matt 19,8-9.
Diese Ausnahme ist dann aber, wie schon gesagt, nicht schriftbasierend sondern auslegungsbasierend.
In Matt 19,6 finden wir die eindeutige Aussage:
"Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden."
In Vers 9 macht der HERR Jesus dann deutlich, dass derjenige, der seine Frau entlässt Ehebruch begeht, es sei denn, die Frau hätte gehurt, dann ist die Ehe schon gebrochen und nicht der Entlassende bricht die Ehe.
Der zweite Teil von Vers 9 unterstreicht dies: "Wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch." Das ist eine sehr einfache aber nichts desto trotz absolute Aussage. Hier wird gar keine Frage mehr nach dem Entlassungsgrund gestellt. Hier wird auch nicht gefragt ob der Heiratende vorher schon einmal verheiratet war.
Im Licht von 1. Kor. 7,10-11 kann man nicht ernsthaft behaupten der HERR habe Barmherzigkeit mit dem Betrogenen. Auch Römer 7,2 macht deutlich, dass die Ehe ein Leben lang besteht.
Wenn wir Scheidung zulassen, dann triumphiert das Gesetz über die Gnade. Ein triumphierendes Gesetz führt aber immer zu überströmender Sünde.
Es gibt einige örtliche Zeugnisse, die sind genau an dieser Frage zerbrochen. Sie haben zuerst vermeintlich die Gnade regieren lassen, waren danach aber deutlich in ihren weiteren folgenden Handlungen extrem gesetzlich. Das war auch eine konsequente Entwicklung, denn sie hatten sich selbst auf einen gesetzlichen Boden begeben und sich unter Gesetz gestellt. Dann fällt man nach Gal. 5,4 aus der Gnade und ist von Christus abgeschnitten. Beachte, Gal. 5,4 spricht von solchen, die ihre Handlungen (dort die Beschneidung) aus dem Gesetz rechtfertigen wollten und die damit ihre eigene Rechtfertigung aus dem Gesetz ableiteten.
Es ist ziemlich gefährlich, wenn man aus dem Gesetz Handlungsrichtlinien für einen Christen ableiten will, zumindest sollte man vorher deutlich das Evangelium des Paulus untersuchen, denn das enthält die Prinzipien, nach denen der HERR richtet.
"an dem Tage, da Gott das Verborgene der Menschen richten wird, nach meinem Evangelium, durch Jesum Christum. (Rö. 2,16)"
"Die Ehe sei geehrt in allem, und das Bett unbefleckt; Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten. (Hebr. 13,4)"
herzliche Grüße
Ulrich
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