→ Erlösung und Erweckung
Erlösung und Erweckung
(Siehe Bode 1990, Nr.5, Seite 99f.||Nr.6/7, Seite 138f.||Nr.9, Seite 174 von W.J.O.)
1. Wortbedeutung:
- gaal = "auf etwas oder jemand Anspruch erheben", "einlösen" in Hiob 3:5, "Einforderer" in Num.5:8 → zurückfordern → losmachen → lösen → ablösen, einlösen, erlösen.
- goel = Löser, Erlöser → Hiob 19:25; Spr.23:11; Jes.54:5.8
2. Geschichtlicher Aspekt: 3 Aspekte des Lösens im Gesetz Mose
Im Gesetz Mose findet man folgende Formen von lösen:
1) Eigentumsrecht a) Land, Haus u.ä. Lev.25:23-34; Ruth 4:3-9; Jer.32:7.8; Hes.11:15
b) Sklave Lev.25:47-55
c) etwas Gott geweihtes Lev.27
2) Eherecht Blutsverwandter Deut.25:5-10; Ruth 3:9.12; 4:1.3.6.814
3) Strafrecht Bluträcher Nu.35:12.19-27; Deut.19:6.12; Jos.20:3.5.9; 2.Sam.14:11;
1.Kön.16:11
→ Bei allen drei Hauptaspekten des Lösens geht es um das Wiederzurückerlangen, resp. -fordern von etwas Verlorenem (Land, Freiheit, eheliche Beziehung, Nachkommenschaft, vergossens Blut).
Dieser rote Faden bildet die Grundlage für das richtige prophetische und typologische Verständnis.
3. Prophetischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht sind einem erlösten Volk gegeben, d.h. die Anwendung hat in erster Linie nicht die Erlösung des Sünders, sondern die Wiederherstellung des Gläubigen, resp. des Volkes Gottes zum Gegenstand.
Grundsatz 2:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht richten sich in erster Linie an das irdische Volk Israel. Sie finden ihre eigentliche Erfüllung bei der endgültigen Wiederherstellung Israels beim
Kommen des Messias - ihres Erlösers, Blutsverwandten und Bluträchers (vgl. das Buch Ruth).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Jes.49:7.8/60:4.8.16/Hes.47:13ff.
b) Lösung v. Knechtschaft → Jes.44:24-24/48:20/49:7+9/Röm.11:26
2) Eherecht Blutsverwandter → Jes.49:18-21/54:1-8/Hos.2:14-23
3) Strafrecht Bluträcher → Jes.63:1-6/Röm.11:15
4. Typologischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Übertragung alttestamentlicher Ereignisse in die christliche Haushaltung der Gnade hat nicht die
christliche Stellung zum Gegenstand, sondern die praktische Verwirklichung dieser Stellung im täglichen Leben auf dieser Erde (nicht die objektive Wahrheit als solche, sondern die subjektive Erfahrung dieser Wahrheit).
Grundsatz 2:
Die zukünftige Wiederherstellung des gläubigen Überrestes aus Israel, sowie die darauf folgende
Herrschaft Christi im 1000-jährigen Friedensreich zeigen trotz wesentlicher Unterschiede auch
treffende Übereinstimmungen was die moralischen Grundsätze betrifft (vgl. Röm.14:17.18).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Eph.1:3-11.17ff./Kol.1:12/
b) Lösung v. Knechtschaft → Gal.5:1-13/1.Kor.7:23
2) Eherecht Blutsverwandter → 2.Kor.11:2-3/Of.2:5
3) Strafrecht Bluträcher → 2.Thess.1:6.7/2.Kor.10:3-6/Eph.5:13-16/2.Tim.3:9.13
Erlösung und Erweckung
(Siehe Bode 1990, Nr.5, Seite 99f.||Nr.6/7, Seite 138f.||Nr.9, Seite 174 von W.J.O.)
1. Wortbedeutung:
- gaal = "auf etwas oder jemand Anspruch erheben", "einlösen" in Hiob 3:5, "Einforderer" in Num.5:8 → zurückfordern → losmachen → lösen → ablösen, einlösen, erlösen.
- goel = Löser, Erlöser → Hiob 19:25; Spr.23:11; Jes.54:5.8
2. Geschichtlicher Aspekt: 3 Aspekte des Lösens im Gesetz Mose
Im Gesetz Mose findet man folgende Formen von lösen:
1) Eigentumsrecht a) Land, Haus u.ä. Lev.25:23-34; Ruth 4:3-9; Jer.32:7.8; Hes.11:15
b) Sklave Lev.25:47-55
c) etwas Gott geweihtes Lev.27
2) Eherecht Blutsverwandter Deut.25:5-10; Ruth 3:9.12; 4:1.3.6.814
3) Strafrecht Bluträcher Nu.35:12.19-27; Deut.19:6.12; Jos.20:3.5.9; 2.Sam.14:11;
1.Kön.16:11
→ Bei allen drei Hauptaspekten des Lösens geht es um das Wiederzurückerlangen, resp. -fordern von etwas Verlorenem (Land, Freiheit, eheliche Beziehung, Nachkommenschaft, vergossens Blut).
Dieser rote Faden bildet die Grundlage für das richtige prophetische und typologische Verständnis.
3. Prophetischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht sind einem erlösten Volk gegeben, d.h. die Anwendung hat in erster Linie nicht die Erlösung des Sünders, sondern die Wiederherstellung des Gläubigen, resp. des Volkes Gottes zum Gegenstand.
Grundsatz 2:
Die Gesetze über das Lösungsrecht, resp. -pflicht richten sich in erster Linie an das irdische Volk Israel. Sie finden ihre eigentliche Erfüllung bei der endgültigen Wiederherstellung Israels beim
Kommen des Messias - ihres Erlösers, Blutsverwandten und Bluträchers (vgl. das Buch Ruth).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Jes.49:7.8/60:4.8.16/Hes.47:13ff.
b) Lösung v. Knechtschaft → Jes.44:24-24/48:20/49:7+9/Röm.11:26
2) Eherecht Blutsverwandter → Jes.49:18-21/54:1-8/Hos.2:14-23
3) Strafrecht Bluträcher → Jes.63:1-6/Röm.11:15
4. Typologischer Aspekt
Grundsatz 1:
Die Übertragung alttestamentlicher Ereignisse in die christliche Haushaltung der Gnade hat nicht die
christliche Stellung zum Gegenstand, sondern die praktische Verwirklichung dieser Stellung im täglichen Leben auf dieser Erde (nicht die objektive Wahrheit als solche, sondern die subjektive Erfahrung dieser Wahrheit).
Grundsatz 2:
Die zukünftige Wiederherstellung des gläubigen Überrestes aus Israel, sowie die darauf folgende
Herrschaft Christi im 1000-jährigen Friedensreich zeigen trotz wesentlicher Unterschiede auch
treffende Übereinstimmungen was die moralischen Grundsätze betrifft (vgl. Röm.14:17.18).
1) Eigentumsrecht a) Lösung v. Land → Eph.1:3-11.17ff./Kol.1:12/
b) Lösung v. Knechtschaft → Gal.5:1-13/1.Kor.7:23
2) Eherecht Blutsverwandter → 2.Kor.11:2-3/Of.2:5
3) Strafrecht Bluträcher → 2.Thess.1:6.7/2.Kor.10:3-6/Eph.5:13-16/2.Tim.3:9.13