10. Der Tod
10.1. Das Fegefeuer
Die Lehre vom Fegefeuer (Purgatorium) wurde von Gregor I. um 593 n. Chr.
offiziell eingeführt. Seit da lehrt die röm.-kath. Kirche, dass alle Katholiken, die
nicht in Todsünde sterben, nach dem Tod ins Fegefeuer kommen, wo sie für ihre
Sünden büssen müssen und gereinigt werden. Dies betrifft – mit Ausnahme der
röm.-kath. Märtyrer – alle Katholiken, auch den Papst. „…
Erleuchtet vom Heiligen Geist, schöpfend aus der Heiligen Schrift
und der alten Überlieferung der Väter, hat die katholische Kirche
auf den heiligen Konzilien und zuletzt auf dieser Allgemeinen Versammlung
[Konzil von Trient] gelehrt: Es gibt einen Reinigungsort, und die dort festgehaltenen
Seelen finden eine Hilfe in den Fürbitten der Gläubigen, vor allem aber in dem
Gott wohlgefälligen Opfer des Altars.“ (Der Glaube der Kirche, Nr. 907; vgl. 926, 935)
Niemand weiss, wie lange jemand im Fegefeuer bleiben muss. Die Reinigungszeit
lässt sich aber – so lehrt die Kirche – verkürzen, indem Gläubige Gebete für
die Toten darbringen, gute Werke verrichten, Ablässe bezahlen und Messen
lesen lassen. Aber kein Priester kann den Hinterbliebenen sagen, wie viele
Messen noch bezahlt werden müssen, bzw. ob der Verstorbene das Fegefeuer
vielleicht schon verlassen hat und das Geld nun einfach der Kirche zufliesst.
Die Lehre des Fegefeuers gründet sich stark auf Visionen von „Heiligen“, und
apokryphe Literatur. Entscheidender Wegbereiter dieser Lehre war auch hier
Augustinus.
Die Hauptbelegstelle der röm.-kath. Kirche befindet sich in den Apokryphen
(2 Makk 12,38-45), wobei dort von „für die Toten beten“ die Rede (v.44) ist.
Allerdings wären jene Toten nach röm.-kath. Lehre in der Hölle gewesen
(denn sie waren Götzendiener) und nicht im Fegefeuer! Als weitere Belegstellen
werden 1.Kor 3,15 (Verbrennen der Werke der Gläubigen) und Mt 12,32 angeführt (die röm.-kath. Kirche versteht „weder in dieser Weltzeit noch in der zukünftigen“ so, dass es Sünden gibt,
die in der „zukünftigen Weltzeit“ vergeben werden können).
→ Vergleiche hingegen Lk 23,43; Heb 9,27!
10.2. Ablass
Protestanten denken beim Wort Ablass an eine mittelalterliche Praxis, deren
Missbrauch (!) durch Martin Luther in der Reformation angeprangert wurde.
Das Ablasswesen ist aber in der röm.-kath. Kirche unvermindert aktuell und
wird offiziell praktiziert!
Katholische Gläubige können Ablässe für sich selbst
erlangen oder sie durch Fürbittgebet den Seelen der Verstorbenen zuwenden.
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1471-1479; Verkündigungsbulle
des Grossen Jubiläums des Jahres 2000 von Papst Johannes Paul II., S.18-37).
Ein Ablass ist der teilweise oder vollkommene Erlass von „zeitlichen Sündenstrafen“,
also von dem, was nach Reue, Beichte und Absolution (Lossprechung bei der Beichte)
noch für begangene Sünden gebüsst werden muss (in diesem Leben oder im Fegefeuer).
Die Autorität, Ablässe zu gewähren, liegt bei der Kirche.
Sie legt auch die Bedingungen dafür fest, z.B. gute Werke, Spenden, Wallfahrten.
Auch durch die Teilnahme am Weltjugendtag in Köln
konnte ein „vollkommener Ablass“ gewonnen werden.
Wer nach Erhalt eines vollkommenen Ablasses stirbt, ohne wieder gesündigt zu
haben, kommt theoretisch direkt in den Himmel, da seine zeitlichen Sündenstrafen
erlassen sind, für die er im Fegefeuer büssen müsste.
Patrick Tschui
10.1. Das Fegefeuer
Die Lehre vom Fegefeuer (Purgatorium) wurde von Gregor I. um 593 n. Chr.
offiziell eingeführt. Seit da lehrt die röm.-kath. Kirche, dass alle Katholiken, die
nicht in Todsünde sterben, nach dem Tod ins Fegefeuer kommen, wo sie für ihre
Sünden büssen müssen und gereinigt werden. Dies betrifft – mit Ausnahme der
röm.-kath. Märtyrer – alle Katholiken, auch den Papst. „…
Erleuchtet vom Heiligen Geist, schöpfend aus der Heiligen Schrift
und der alten Überlieferung der Väter, hat die katholische Kirche
auf den heiligen Konzilien und zuletzt auf dieser Allgemeinen Versammlung
[Konzil von Trient] gelehrt: Es gibt einen Reinigungsort, und die dort festgehaltenen
Seelen finden eine Hilfe in den Fürbitten der Gläubigen, vor allem aber in dem
Gott wohlgefälligen Opfer des Altars.“ (Der Glaube der Kirche, Nr. 907; vgl. 926, 935)
Niemand weiss, wie lange jemand im Fegefeuer bleiben muss. Die Reinigungszeit
lässt sich aber – so lehrt die Kirche – verkürzen, indem Gläubige Gebete für
die Toten darbringen, gute Werke verrichten, Ablässe bezahlen und Messen
lesen lassen. Aber kein Priester kann den Hinterbliebenen sagen, wie viele
Messen noch bezahlt werden müssen, bzw. ob der Verstorbene das Fegefeuer
vielleicht schon verlassen hat und das Geld nun einfach der Kirche zufliesst.
Die Lehre des Fegefeuers gründet sich stark auf Visionen von „Heiligen“, und
apokryphe Literatur. Entscheidender Wegbereiter dieser Lehre war auch hier
Augustinus.
Die Hauptbelegstelle der röm.-kath. Kirche befindet sich in den Apokryphen
(2 Makk 12,38-45), wobei dort von „für die Toten beten“ die Rede (v.44) ist.
Allerdings wären jene Toten nach röm.-kath. Lehre in der Hölle gewesen
(denn sie waren Götzendiener) und nicht im Fegefeuer! Als weitere Belegstellen
werden 1.Kor 3,15 (Verbrennen der Werke der Gläubigen) und Mt 12,32 angeführt (die röm.-kath. Kirche versteht „weder in dieser Weltzeit noch in der zukünftigen“ so, dass es Sünden gibt,
die in der „zukünftigen Weltzeit“ vergeben werden können).
→ Vergleiche hingegen Lk 23,43; Heb 9,27!
10.2. Ablass
Protestanten denken beim Wort Ablass an eine mittelalterliche Praxis, deren
Missbrauch (!) durch Martin Luther in der Reformation angeprangert wurde.
Das Ablasswesen ist aber in der röm.-kath. Kirche unvermindert aktuell und
wird offiziell praktiziert!
Katholische Gläubige können Ablässe für sich selbst
erlangen oder sie durch Fürbittgebet den Seelen der Verstorbenen zuwenden.
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1471-1479; Verkündigungsbulle
des Grossen Jubiläums des Jahres 2000 von Papst Johannes Paul II., S.18-37).
Ein Ablass ist der teilweise oder vollkommene Erlass von „zeitlichen Sündenstrafen“,
also von dem, was nach Reue, Beichte und Absolution (Lossprechung bei der Beichte)
noch für begangene Sünden gebüsst werden muss (in diesem Leben oder im Fegefeuer).
Die Autorität, Ablässe zu gewähren, liegt bei der Kirche.
Sie legt auch die Bedingungen dafür fest, z.B. gute Werke, Spenden, Wallfahrten.
Auch durch die Teilnahme am Weltjugendtag in Köln
konnte ein „vollkommener Ablass“ gewonnen werden.
Wer nach Erhalt eines vollkommenen Ablasses stirbt, ohne wieder gesündigt zu
haben, kommt theoretisch direkt in den Himmel, da seine zeitlichen Sündenstrafen
erlassen sind, für die er im Fegefeuer büssen müsste.
Patrick Tschui