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10. Der Tod

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    10. Der Tod

    10.1. Das Fegefeuer


    Die Lehre vom Fegefeuer (Purgatorium) wurde von Gregor I. um 593 n. Chr.
    offiziell eingeführt. Seit da lehrt die röm.-kath. Kirche, dass alle Katholiken, die
    nicht in Todsünde sterben, nach dem Tod ins Fegefeuer kommen, wo sie für ihre
    Sünden büssen müssen und gereinigt werden. Dies betrifft – mit Ausnahme der
    röm.-kath. Märtyrer – alle Katholiken, auch den Papst. „…

    Erleuchtet vom Heiligen Geist, schöpfend aus der Heiligen Schrift
    und der alten Überlieferung der Väter, hat die katholische Kirche
    auf den heiligen Konzilien und zuletzt auf dieser Allgemeinen Versammlung
    [Konzil von Trient] gelehrt: Es gibt einen Reinigungsort, und die dort festgehaltenen
    Seelen finden eine Hilfe in den Fürbitten der Gläubigen, vor allem aber in dem
    Gott wohlgefälligen Opfer des Altars.“ (Der Glaube der Kirche, Nr. 907; vgl. 926, 935)

    Niemand weiss, wie lange jemand im Fegefeuer bleiben muss. Die Reinigungszeit
    lässt sich aber – so lehrt die Kirche – verkürzen, indem Gläubige Gebete für
    die Toten
    darbringen, gute Werke verrichten, Ablässe bezahlen und Messen
    lesen lassen. Aber kein Priester kann den Hinterbliebenen sagen, wie viele
    Messen noch bezahlt werden müssen, bzw. ob der Verstorbene das Fegefeuer
    vielleicht schon verlassen hat und das Geld nun einfach der Kirche zufliesst.

    Die Lehre des Fegefeuers gründet sich stark auf Visionen von „Heiligen“, und
    apokryphe Literatur. Entscheidender Wegbereiter dieser Lehre war auch hier
    Augustinus.

    Die Hauptbelegstelle der röm.-kath. Kirche befindet sich in den Apokryphen
    (2 Makk 12,38-45), wobei dort von „für die Toten beten“ die Rede (v.44) ist.
    Allerdings wären jene Toten nach röm.-kath. Lehre in der Hölle gewesen
    (denn sie waren Götzendiener) und nicht im Fegefeuer! Als weitere Belegstellen
    werden 1.Kor 3,15 (Verbrennen der Werke der Gläubigen) und Mt 12,32 angeführt (die röm.-kath. Kirche versteht „weder in dieser Weltzeit noch in der zukünftigen“ so, dass es Sünden gibt,
    die in der „zukünftigen Weltzeit“ vergeben werden können).

    → Vergleiche hingegen Lk 23,43; Heb 9,27!

    10.2. Ablass
    Protestanten denken beim Wort Ablass an eine mittelalterliche Praxis, deren
    Missbrauch (!) durch Martin Luther in der Reformation angeprangert wurde.
    Das Ablasswesen ist aber in der röm.-kath. Kirche unvermindert aktuell und
    wird offiziell praktiziert!

    Katholische Gläubige können Ablässe für sich selbst
    erlangen oder sie durch Fürbittgebet den Seelen der Verstorbenen zuwenden.
    (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1471-1479; Verkündigungsbulle
    des Grossen Jubiläums des Jahres 2000 von Papst Johannes Paul II., S.18-37).

    Ein Ablass ist der teilweise oder vollkommene Erlass von „zeitlichen Sündenstrafen“,
    also von dem, was nach Reue, Beichte und Absolution (Lossprechung bei der Beichte)
    noch für begangene Sünden gebüsst werden muss (in diesem Leben oder im Fegefeuer).
    Die Autorität, Ablässe zu gewähren, liegt bei der Kirche.
    Sie legt auch die Bedingungen dafür fest, z.B. gute Werke, Spenden, Wallfahrten.
    Auch durch die Teilnahme am Weltjugendtag in Köln
    konnte ein „vollkommener Ablass“ gewonnen werden.

    Wer nach Erhalt eines vollkommenen Ablasses stirbt, ohne wieder gesündigt zu
    haben, kommt theoretisch direkt in den Himmel, da seine zeitlichen Sündenstrafen
    erlassen sind, für die er im Fegefeuer büssen müsste.

    Patrick Tschui

    Im Herrn Jesus Christus
    Hans Peter Wepf
    1. Mose 15.6
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