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Bundestheologie H. Bullinger

FUNDAMENTUM

Heinrich Bullinger und die Aktualität seiner Bundestheologie (1)
Fundamentum
S 81 1992/3
Dr. Martin Hohl



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(Der Ansatz bei Bullinger ist beachtlich, auch wenn er den Unterschied zwischen
Christen und Israel noch kaum sah, das gilt es zu beachten wenn man das Folgende liest.
)


Auch zwischen den unterschiedlichen Bedeutungen des Wortes "Bund"  gilt es zu achten, insbesonders dass  "der Neue Bund" nicht mit Christen geschlossen wurde,  aber dass der "Neue Bund" (Jeremia 31.31 → Hebräer 8.8)  zwischen den beiden Häusern des 12 Stämmigen Volkes Israel, 
also zwischen Juda (2 Stämme)  und  Ephraim  = Samaria =  Israel  = 10 Stämme geschlossen werden wird.


Siehe dazu  auch: →  Bündnisse:   Bündnisse mit Israel:    Der Segen Mose  Der Neue Bund
Hinweise von:  H.P. Wepf
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1. Einleitung

Heinrich Bullinger (1504-1575) ist ein Theologe, der lange Zeit vergessen und m. E. unterschätzt war.
Weite und wichtige Teile seiner Werke sind bis vor kurzem noch nie in einer modernen Sprache erschienen.

Vor wenigen Jahren ist mit der Herausgabe einer Werkausgabe begonnen worden, doch bis das ganze Werk zugänglich ist, wird es wohl noch Jahre oder Jahrzehnte dauern.

Seine Person und seine Bundestheologie waren und sind von grosser Bedeutung.

Dazu sei kurz folgendes vorweggenommen:
1.1 Person und Werk:
Heinrich Bullinger hat, 27-jährig, nach dem überraschenden Tod Zwinglis 1531 dessen Nachfolge als Vorsteher der Zürcher Reformierten Kirche angetreten und diese sehr schwierige Aufgabe glänzend gelöst.

a) Er sicherte den Bestand der Reformation in Zürich, indem es ihm gelang, einen Ausgleich zwischen den Gläubigen einerseits sowie zwischen Kirche und Regierung andererseits herzustellen und die allgemeine Niedergeschlagenheit nach dem Tod Zwinglis zu überwinden.

b) Er leistete, vor allem durch seine Kontakte zu Calvin, einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Einheit der Reformierten in der Schweiz bewahrt werden konnte
(1549 Consensus Tigurinus).

c) Bullinger wurde aber auch zu einem «Vater der reformierten Kirche» (2) weltweit. Durch ihn, seinen umfangreichen Briefwechsel, die literarische Tätigkeit, seine Predigten und NT-Kommentare, blieb Zürich Mittelpunkt

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1 Dieser Artikel geht auf eine Seminararbeit an der FETA Basel im Fach Theologiegeschichte und auf einen Vortrag an der Abschlussfeier des 23. Studienjahres der FETA Basel zurück.

2 F. Blanke/1. Leuschner, Heinrich Bullinger. Vater der reformierten Kirche, Zürich 1990.
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des Reformiertentums. Das von ihm verfasste «Zweite Helvetische Bekenntnis» war lange Zeit die wichtigste und allgemein akzeptierte reformierte Bekenntnisschrift. Sie ist «immer noch die einzige umfassende Darstellung des reformierten Glaubens, die wir überhaupt besitzen». (3)


1.2 Bundestheologie:

Bullingers ganzes Denken und Sein ist von seiner Bundestheologie geprägt. «Der Gedanke an den einen Bund durchzieht Bullingers ganzes Werk» (4) ; der ewige Gottesbund «ist für ihn wie ein Leitmotiv, das ihn in alle seine theologischen Überlegungen hinein begleitet hat» (5) . Seine Bundestheologie ist somit wohl wesentlich auch am Erfolg seines ganzen Lebens beteiligt.

Bullinger hat «1534 zum ersten Mal den 'Bund' (foedus, testamentum) (...) Gottes mit den Menschen zur Grundlage seiner Theologie gemacht... Mit dieser eigenständigen Konzeption ist Bullinger der Urheber der reformierten Föderaltheologie geworden. Dass Ursin (6) sie aufgreift, Kaspar Olevian (7) sie entwickelt, bedingt ihre Verbreitung und noch ihre konsequenteste Ausgestaltung bei Coccejus (8) . Die Bedeutung der Bundeskonzeption spiegelt sich noch darin, dass Barth sie seiner Theologie zugrundelegt.» (9) «Es gibt keinen späteren Föderaltheologen, der nicht irgendwie auf den Schultern Bullingers stände. Hier liegt ein beherrschender Einfluss, auch auf Calvin, vor.»

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(3) W. Hildebrandt, Entstehung und Geltung des Zweiten Helvetischen Bekenntnisses. Anhang zu: Heinrich Bullinger: Confessio Helvetica Posterlor. Das Zweite Helvetische Bekenntnis, Zürich 1967, 4. Aufi., S. 164

4 i. Leuschner, Bullingers Wirken in Zürich, in: F. Blanke/1. Leuschner, a.a.O., 8. 279.

(5 ) A.a.O., S. 276.

(6) Zacharias Ursinus (1534-83) war u. a. Prof. der Dogmatik in Heidelberg, wo er sich an der Abfassung des Heidelberger Katechismus beteiligte. Vorher war er auch längere Zeit in Zürich gewesen. Vgl. F. Hauss, Ursinus, in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, hg. von K. Galling, Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 3. Aufl., (abgek.: RGG3), Bd. 6, 1962, Sp. 1204. (Red.)

(7) Kaspar Olevian (1536-1587) wurde nach seiner Beteiligung am gescheiterten Reformationsversuch in Trier nach Heidelberg berufen. Er war «an der Einführung - weniger an der Abfassung - des Heidelberger Katechismus» massgeblich beteiligt. «Bei der Restauration des Luthertums entlassen», wirkt er später ab «1584 als Pfarrer und Dogmatik-Prof. in Herborn ... Als Haupt der Herborner Schule wird Olevian neben Ursinus der wichtigste Vater der deutsch-ref. Theologie.» J. F. G. Goeters, Olevian, in: RGG3, Bd. 7, Sp. 1204. (Red.)

(8) Johannes Coccejus (eigtl.: Goch) (1603-1669) gilt als einer der grossen Vertreter der Bun destheologie. Er wurde 1630 Professor in Bremen, «seit 1636 Hebraist, später Theologe in Franeker, 1650 in Leiden». E. Bizer, Coccejus, in: RGG3, Bd. 1,1957, Sp. 1841f. (Red.)

(9) T. Mahlmann, Bullinger, in: W. Härle/ H. Wagner (Hrsg.), Theologenlexikon, Von den Kirchenvätern bis zur Gegenwart, München 1987, S. 47.

(10) J. Staedtke, Reformation und Zeugnis der Kirche. Gesammelte Studien hsg. von D. Blau fuss. Zürcher Beiträge zur Reformationsgeschichte, Bd. 9, Zürich 1978, S. 18f.


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Calvin hat Bullingers Theologie gut gekannt, ihn fünfmal in Zürich besucht, wobei es nie zu einem Gegenbesuch in Genf gekommen (11) «Die 'Institutio' wurde 1536 veröffentlicht, 'De Testamente' 1534. Ich vermute, dass Calvin vieles von De Testamente übernommen hat.» (12)
Der südkoreanische Pfarrer Sung Dae Kang ist der Auffassung, dass es ohne Berücksichtigung der Bundestheologie Bullingers unmöglich ist, «Calvin und die reformierte Theologie im 16. Jahrhundert sowie ihre Entwicklung im folgenden Jahrhundert richtig zu verstehen. (13)

Weiter ist er davon überzeugt, dass die Bundestheologie Bullingers noch heute aktuell und ausserordentlich fruchtbar ist, dass sie Ausgangspunkt sein kann, um offene Fragen (v. a. bezüglich der Prädestinationslehre) zu lösen, Unklarheiten zu beseitigen und «Unstimmigkeiten in der reformierten Theologie zu überwinden.»(14)

Das Hauptwerk Bullingers zum Thema «Bund» erschien 1534 unter dem Titel
«De Testamente sev foedere Dei unico & aeterno» bzw. »Von dem einigen und ewigen Testament oder Pundt Gottes». Während dieses Werk zu seiner Zeit berühmt war (15) , ist es heute so gut wie vergessen. Noch nie ist es in modernem Deutsch gedruckt worden.

1923 erschien es erstmals in holländischer, 1985 und 1991 erstmals in englischer Sprache. (16)
Die Amerikaner C.S. McCoy und J. W. Baker sehen Bullinger als den «Ur-Quell» (the «fountainhead») nicht nur des theologischen, sondern auch des politischen Föderalismus und verfolgen seinen Einfluss bis in die Bundesverfassung der USA. Meines Erachtens kann die Bundestheologie Heinrich Bullingers für unsere Orientierung in der heutigen Zeit von unschätzbarem Wert sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich nicht zu einem System verselbständigt, was bei Bullinger nie der Fall war, sondern immer wieder anhand ihres Existenz grundes, Jesus Christus und der Bibel, überprüft wird: Solus Christus, sola Scriptural



(11) Ebd.

(12) D. Kang, Heinrich Bullingers Bundestheologie. Unveröffentliches Manuskript, Basel 1991,S.24.

(13) 3A.a.O.,S. 23.

(14) A.a.O., 8. 2.

(15) J. Staedtke, a.a.O., 8.18f.

(16) . A. Lillback, The blnding of God: Calvln's role in the development of covenant theology, Ann Arbor, 1985 (enthält die erste englische Übersetzung von «De testamento»). 0.8. McCoy/J. W. Baker, Fountainhead of Federallsm. Heinrich Bullinger and the Covenantal Tradi tion. With a Translation of «De testamento seu foedere Dei unico et aeterno (1534)» by Heinrich Bullinger, Loulsville 1991.


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2. Familie und Kindheit Heinrich Bullingers

Heinrich Bullinger wurde am 18. Juli 1504 im Städtchen Bremgarten im heutigen Kanton Aargau geboren. Sein Vater, der ebenfalls Heinrich hiess, war Organist, ab 1505 Leutpriester (Stadtpfarrer) und später Dekan des Kapitels Bremgarten. (17)

Der spätere Reformator war also ein Priesterkind und damit unehelich. Er teilte dieses Schicksal mit dem Humanisten Erasmus von Rotterdam, seinem Zürcher Freund Leo Jud (18) und dem Täuferführer Felix Manz. (19) «Vater Bullinger war, in der Sprache des katholischen Kirchenrechtes gesagt, öffentlicher Konkubinarier, d. h. er verletzte sein priesterliches Keuschheitsgelübde nicht bloss zeitweilig oder heimlich, sondern dauernd und öffentlich.
Er lebte mit Anna Wiederkehr seit mindestens 1495 zusammen; fünf Söhne entsprangen dieser Verbindung, von denen der erste 1496, der jüngste (Heinrich) 1504 geboren wurde.» (20) «Ob der heranwachsende Heinrich Bullinger unter seiner illegitimen Herkunft gelitten hat, wissen wir nicht (21) .


Im Bistum Konstanz war das Konkubinat zwar verboten und mit schweren Kirchenstrafen (Amtsentsetzung, Exkommunikation) bedroht, «aber diese Strafen wurden selten
vollzogen ...

Im Jahre 1493 hatte die schweizerische Geistlichkeit der Diözese Konstanz im sog. Pfaffenbrief von ihrem Bischof eine Reihe von Zugeständnissen ertrotzt, durch die der bischöfliche Einfluss in der Schweiz vermindert und die Durchführung von Reformen erschwert wurde.
Bei der Stellenbesetzung war der Konstanzer Bischof fast ganz ausgeschaltet. Die schweizerischen Obrigkeiten, Gemeinden, geistlichen Korporationen hatten das Pfründenverleihungs- und Wahlrecht fast überall völlig an sich gezogen ... Bullinger ist also nicht vom Bischof, sondern von seinen Mitbürgern und von seinen näheren Amtsbrüdern in seine Ämter gebracht worden. Zudem war das Verhältnis zwischen Vater und Mutter Bullinger kein zufälliges und unverbindliches, «sondern ein auf dem Willensentschluss von Mann und Frau beruhender Bund. (23)

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(17) Blanke, Der junge Bullinger. Neudruck des Textes in: F. Blanke/1. Leuschner, a.a.O., S. 11f.

(18) Leo Jud (1482-1542) war ab 1523 «der begabteste Helfer und tapferste Mitkämpfer Zwinglis in Zürich (an St. Peter). In theologisch -praktischer Hinsicht ragt Jud hervor als erster Verfasser und Herausgeber einer deutschen Taufformel in der ev. Schweiz sowie verschiedener, In Zürich und anderwärts noch lange in Gebrauch stehender Katechismen.» O. Farner, Jud, in: RGG3, Bd. 3,1959, Sp. 962f. (Red.)

19 F. Blanke, a.a.O., S. 15.
20A.a.O., S. 12.
21 A.a.O., S. 15.
22 A.a.O., S. 14.
23 A.a.O., S. 12.
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Im Volksempfinden war seit ehedem die Auffassung verwurzelt, ein solcher Ehebund von Klerikern bestehe zu Recht. (24) »Anna Wiederkehr sorgte wie eine rechte Pfarrfrau nicht bloss für das Hauswesen, sondern auch für die Armen und Kranken in der Gemeinde. Der Pfarrer und Dekan Bullinger selber huldigte neben seinen Amtspflichten, die er treu erfüllte, mit Leidenschaft dem Weidwerk. (25)

So ist der junge Heinrich zwar nicht in legalen, doch in allgemein akzeptierten und geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Zwei Brüder Heinrichs starben im Kindesalter. «Von den beiden anderen wurde der älteste für die Reformation gewonnen und wurde Pfarrer, der zweite war Söldner und starb 1529 in Wien während der Belagerung durch die Türken (26)

Heinrich Bullinger selbst heiratete 1529 die ehemalige Nonne Anna Adlischwyler. Im gleichen Jahr Hessen sich auch seine Eltern noch trauen. «Bullingers 35 Jahre währende Ehe war mit elf Kindern - fünf Töchtern, sechs Söhnen, gesegnet». Seine Frau Anna sowie acht seiner Kinder starben allerdings vor ihm.

3. Kurzüberblick über Bullingers Wirken in Zürich

Es kann hier nicht näher auf den Lebenslauf und das ganze Werk Bullingers eingegangen werden. Sein Wirken in Zürich in den Jahren 1531-1575 sei im folgenden anhand der wichtigsten «Zielgruppen» kurz zusammengefasst.

3.1 Bevölkerung
Predigtdienst:

Bullinger begann sofort nach seiner Wahl in Zürich zu predigen. Er war in Zürich einer der wenigen, die sich von der allgemeinen Mutlosigkeit nicht anstecken liessen (28)

»Versöhnung, Frieden und Ausgleich waren für ihn die grundlegenden Werte.» (29) Er konnte die Gemüter besänftigen und auf richten, durch seine Predigten neue Kraft und Hoffnung vermitteln? 30

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24 A.a.O.. 8.15.
25 A.a.O., 8.13.
26 P. 8anders, Das alltägliche Leben eines Reformators im 16. Jahrhundert: Heinrich Bullinger, in: FUNDAMENTUM 1/1985, S. 46.
28 F. Blanke, a.a.O., 8.90. 28F. Blanke, a.a.O., 8.121. 281.
29 Leuschner, a.a.O., 8.134.
30 A.a.O., 8.133; W. Hadorn, Kirchengeschichte der reformierten 8chweiz. Dem reformierten Schweizer Volke erzählt, Zürich 1907, 8.136.
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Stets predigte er in deutscher Sprache. (31) «In den ersten Jahren seines Dienstes in Zürich stieg Bullinger sechs- bis achtmal in der Woche auf die Kanzel. Dieser Dienst wurde später erleichtert, sank aber nie unter drei Predigten pro Woche. Die Predigten dauerten zwischen einer und eineinhalb Stunden, manchmal bis zu zwei Stunden! Bullinger bereitete jede Predigt sorgfältig vor und schrieb die wichtigsten Punkte auf ein grosses Doppelblatt. Im Durchschnitt predigte er also einmal pro Tag! Im ganzen können wir 7000 bis 7500 Predigten während seiner 44 Jahre in Zürich zählen.


Seelsorge:
«Wir wollen nicht vergessen, dass Bullinger vor allem ein Seelsorger, ein grosser Seelsorger, war. Er führte mit Sorgfalt seelsorgerliche Besuche und Krankenbesuche durch. Er tröstete die Leidtragenden und ermahnte diejenigen, die sich von der gesunden Lehre entfernten. Dies war ein fester Be standteil seines Alitagsiebens. Dieser Seelsorgedienst war für ihn der Anlass, einige Schriften zu verfassen, die zum Trost für die Geprüften und zur Ausbildung der Pastoren veröffentlicht wurden.» (33)
Der Reformator wehrte sich entschieden gegen die Meinung von Predigern, «dass die Pfarrer die Pestkranken nicht besuchen sollten oder gar wegen der Pest die Gemeinde verlassen dürften. 'Dies ist eine barbarische Meinung; sie werden Gottes Hand doch nicht entrinnen.'... In früheren Jahren hatte Bullinger sehr viele Kranke besucht, ohne selber angesteckt zu wer den. Im Jahr 1564 erkrankte auch er, konnte aber die Krankheit überleben - im Gegensatz zu seiner Frau und drei seiner Töchter sowie ganzer Familien in seinem Bekanntenkreis, die damals gestorben sind. (35)


Kasualien:
Zu seinem Hirtendienst in Zürich gehörten natürlich auch die Kasualien:
Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen.


Fürsorge:
Bullingers Haus «stand allen Hülfesuchenden offen, und mit der grössten Langmut nahm er sich der kleinen Leute, der Witwen, Waisen und Armen an. Er hörte ihre Klagen an, und wo es in seiner Macht stand, half er ihnen, sei es, dass er ihnen bei den Behörden Schutz und Recht verschaffte, und bei den Reichen eine Beisteuer vermittelte, oder dass er ihnen von dem ei

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31 Leuschner, a.a.O., 8.182.
32 P. Sanders, a.a.O., 8. 51.
33 A.a.O., 8. 53.
34 1. Leuschner, a.a.O., 8.284.
35 A.a.O., 8. 284f.
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genen Speise, Trank und Kleidung gab. Obschon er selbst kein grosses Vermögen besass und für eine zahlreiche Familie zu sorgen hatte, so kann te doch seine Barmherzigkeit und Mildtätigkeit keine Grenzen. Wie viele der flüchtigen Glaubensgenossen hat er wochenlang beherbergt, bis er ihnen irgendwo ein Asyl und Auskommen verschaffen konnte.» (36)  Im Jahre 1555 zum Beispiel setzte sich Bullinger dafür ein, dass die Stadt Zürich 100 Glaubensflüchtlinge aus Locarno aufnahm.

Gastfreundschaft
: «Trotz ihrer zahlreichen Familie hatten Bullinger und seine Frau immer Platz für Gäste. Prinzen und Adelige auf Besuch in Zürich oder protestantische Exulanten, Freunde auf der Durchreise oder einfach Arme, alle durften sich zu Tisch setzen mit dem Reformator und seiner Familie. Viele Flüchtlinge aus Glaubensgründen kamen nach Zürich aus anderen Schweizer Kantonen, aus Frankreich, England, Osteuropa. Bullinger nahm sich ihrer persönlich an, obwohl er in dieser Aufgabe auch Hilfe erfuhr. Diese Aufnamebereitschaft war auch ein Grund dafür, dass seine internationaie Berühmtheit wuchs. (37)
Unteranderen nahm Bullinger die Witwe Zwinglis und ihre Kinder in sein Haus auf.


3.2 Vorsteher der Zürcher Kirche
Kirchenleitung und -Verwaltung:


Als Vorsteher («Antistes») der Zürcher Kirche hatte Bullinger einen weiten Aufgabenbereich. Der Kirchenleiter der Stadt Zürich musste auch alle Kirchgemeinden des Kantons verwalten: «die individualistischen Pfarrer im Zaum halten, die moralische oder theologische Zügellosigkeit vermeiden, dafür sorgen, dass das 'Zürcher Schiff" nicht Schiffbruch erlitt. Zu diesem Zweck verfasste Bullinger mit Leo Jud ein umfangreiches Dokument, die Synodalordnung, die aus Prinzipien und Regeln für das kirchliche Leben Zürichs bestand. Nachher musste darüber gewacht werden, dass dieses Dokument auch in die Praxis umgesetzt wurde. 38

Förderung von Erziehung und Ausbildung:

Die Erziehung und Ausbildung der Pfarrer förderte Bullinger mit allen Mitteln. Zu den vielen Anforderungen, die das Amt des Antistes der Zürcher Kirche und des Predigers und des Seelsorgers einer grossen Stadtgemein


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38 Hadorn, a.a.O., S. 138.
37 Sanders, a.a.O., 8. 52.
38 A.a.O., 8.52.

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de an Bullinger stellte, kam nun noch die Aufgabe, als «Schulherr» der theologischen Studienanstalt die Ausbildung der jungen Geistlichen zu leiten. Er stellte eine Schuldordnung nach seinen Grundsätzen auf und er kämpfte sich vom Zürcher Rat die finanziellen Mittel, um die nötigen Lehr kräfte und Mitarbeiter anzustellen. «Das erschien ihm mit Recht als das Allerwichtigste, durch eine umfassende und gründliche Vorbildung in den alten Sprachen und der Bibelwissenschaft einen tüchtigen Pfarrerstand und Lehrkörper für die Schulen heranzuziehen.» Der Reformator lehrte auch selbst «fast täglich in der Prophezey (Prophetenschule). Diese Zürcher theologische Fakultät versammelte jeden Morgen die Lehrer, Pfarrer, Theologiestudenten und kundige Laien. Bullinger hatte auch die Verantwortung für zwei Lateinschulen und gründete ein Heim, um die auswärtigen Studenten zu empfangen.»" (40)


Pfarrerbetreuung und Seelsorge:
Bullinger widmete sich sehr intensiv der Betreuung von Pfarrern und ihrer Seelsorge. Reformierte Pfarrer nicht nur aus Zürich, sondern aus der ganzen Schweiz und dem reformierten Raum weltweit gelangten oft mit Fragen und Anliegen an ihn.


3.3 Einigung der schweizerischen reformierten Kirche
Beratung und Freundschaften:

Bullinger nahm sich «mit Rat und Tat der übrigen zwinglischen Kirchen an, besonders der Graubündner Kirche, deren Führer, Geistliche und Laien, in ihm, wie der umfangreiche Briefwechsel bezeugt, ihren Freund und Berater erblickten. Ebenso lag ihm das Wohl der Zürich zunächst liegenden evangelischen Gebiete, der Kirchen von Schaffhausen, St. Gallen, Glarus, Appenzell und der Evangelischen in den Untertanengebieten am Herzen. Diese Kirchen hielten sich auch in bezug auf die Lehre und die Einrichtungen ganz an Zürich. Viele ihrer Geistlichen waren Bullingers Schüier.» (41)  Bullinger suchte in einem regen Briefwechsel mit seinem Berner Freund Bertold Haller (42) die Differenzen zwischen Zürcher und Berner Kirche zu bereinigen' (43), und auch mit Basel suchte er freundschaftlichen Kontakt.


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39 W. Hadorn, a.a.O.. S. 136f.
40 9 P. Sanders, a.a.O., 8. 51.
41 W. Hadorn, a.a.O., 8.139.
42 Bertold Haller (1492-1536) kam aus Aldingen bei Rottweil am Neckar, wurde 1513 aber von einem Freund als Schulgehilfe in die Schweizer Stadt Bern geholt. 1519 wurde Haller in Bern Leutpriester und war in den folgenden Jahren wesentlich an der Reformation ebenda beteiligt. Vgl. O. E. Strasser, Haller, in RGG3 Bd Sp 40. ( Red)
43 I. Leuschner, a.a.O., S. 135f.


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Consensus Tigurinus 1549:

«Die wichtige Voraussetzung für die Einheit der reformierten Kirchen nicht nur in der Schweiz, sondern in der ganzen Welt aber wurde die freundschaftliche Verbundenheit, die Bullinger und Calvin umschloss... Die Bedeutung Bullingers mag man äusserlich schon daran erkennen, dass es Calvin für nötig hielt, während seiner Amtszeit allein fünfmal die beschwerliche Reise nach Zürich anzutreten, um seinen Freund Bullinger um Rat zu fragen, während es zu einem Gegenbesuch Bullingers in Genf nie gekommen ist.» (44) Im Mai 1549 besuchte Calvin zusammen mit Farel (45) Bullinger. «Die beiden Gäste wurden in Zürich wohlwollend aufgenommen und berieten im Beisein einiger Ratsherren mit den Pfarrern der Zürcher Kirche. Bereits in den ersten zwei Stunden der Gespräche wurde völlige Übereinstimmung erzielt, die auf Grund der vorher von Calvin und Bullinger formulierten Artikel schriftlich festgehalten werden konnte.
 26 Artikel umfasste dieses Dokument, das als 'Consensus Tigurinus' (Zürcher Überein kunft) in die Geschichte eingegangen ist . . . Die Einheit in der schweizerischen Reformation war zwar gesichert, doch gleichzeitig kam es zum endgültigen Bruch mit den deutschen Lutheranern.»" (46) 
In der Abendmahlsfrage wurde hervorgehoben, dass Christus beim Abendmahl geistig, aber nicht körperlich, präsent sei."(47) «Ausdrücklich wird irgendeine Heilswirkung der sakramentalen Zeichen für sich allein abgelehnt. Ohne Christus sind diese Zeichen wirkungslos. Der Herr allein kann sie als Werkzeuge brauchen und einsetzen. Verschiedene Irrlehren werden namentlich abge lehnt, so die katholische Transsubstantiations-, aber auch die lutherische Konsubstantiationslehre.»"48


Zweites Helvetisches Bekenntnis 1566:
In der Prädestinationsfrage ging Bullinger mit Calvin nicht ganz einig. Dar um wartete er mit der Veröffentlichung des «Zweiten Helvetischen Bekenntnisses», das er 1561 verfasst und 1564 überarbeitet hatte"( 49), bis nach dem Tode Calvins. Dieses Bekenntnis wurde zur gemeinsamen Glaubens- und Lehrgrundlage der Reformierten in der Schweiz und hatte einen Einfluss auch weit über die Landesgrenzen hinaus.
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44 Staedtke, a.a.O., 8.18f.

45 Wilhelm Farel (1489-1526) war Reformator In der Westschweiz. Vgl. A. Mauerhofer, Zum 500. Geburtstag von Wilhelm Farel..., in: FUNDAMENTUM 4/1989, 8. 64ff. (Red.)

46 l. Leuschner, a.a.O., 8.222f.

47 a.O.. 8. 222.
48 A.a.O., 8. 224.
48 W. Hildebrandt, a.a.O., 8.142.
50 A.a.O., 8.149ff.

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3.4 «Vater» der reformierten Kirche weltweit
Internationales Kontaktnetz:


Durch seine Gastfreundschaft, den ausgedehnten Briefwechsel und eine Vielzahl von Veröffentlichungen unterhielt Bullinger ein internationales Kontaktnetz und erwarb sich weltweites Ansehen. «Reformatoren und Kirchen in England, Frankreich, den Niederlanden, Osteuropa, Italien und Spanien baten ihn um Rat. Sogar Politiker wandten sich an ihn . . . Er schlug die Brücke zwischen drei Reformationsgenerationen und wurde durch Männer wie Theodor von Beza (51) 'Mein Vater' genannt. Er lebte noch 29 Jahre nach Luther, 11 Jahre nach Calvin, und er begann seine reformatorische Laufbahn einige Jahre vor dem letzteren. Er war ein wirklicher Patriarch der Reformation. (52)

Versöhnungsarbelt:

Bullinger hat sich stets für die Versöhnung aller an der Reformation beteiligten Kirchen eingesetzt. Auch mit Luther suchte er den Ausgleich, und fast wäre die Versöhnung zwischen Lutheranern und Reformierten gelungen (53)

Einfluss auf reformierte Kirchen:

Bullinger stand auch mit verschiedenen ausländischen politischen Persönlichkelten von Rang und Namen in brieflichem Kontakt, «so mit den Königen Heinrich VIII. und Eduard Vl. von England, Heinrich II. von Frankreich, Christian von Dänemark, dem Landgrafen Philippp von Hessen, Friedrich III. von der Pfalz u. a. Johanna Gray, die unglückliche Kronprätendentin 54 von England, die von ihrer Rivalin, der blutigen Maria, hingerichtet wurde, bezeugt in einem uns erhaltenen Briefe an Bullinger die grosse Verehrung, die sie für ihn hegte. Sie dankt ihm und Bibliander (55) für alles, was die se 'beiden durch ihre Frömmigkeit und Gelehrsamkeit ausgezeichneten Männer' ihr und ihrem Lande Gutes erwiesen hätten. In der Tat hat Bullinger durch seine Schriften und seinen persönlichen Ruf einen grossen Einfluss auf die junge englische Reformationskirche ausgeübt.Englische Studenten


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51 Theodor von Beza (eigtl.: de Böze) (1519-1605) flüchtete 1548 aus Frankreich nach Genf «und wurde Lehrer des Griechischen an der Akademie zu Lausanne.» 1559 als Rektor der in Genf neu gegründeten und aufblühenden Akademie eingesetzt, übernahm er 1564 nach Calvins Tod dessen Nachfolge. 0. E. Strasser, Beza, in: RGG3, Bd. 1, Sp. 1117. (Red.)

52 P. Sanders, a.a.O., 8.

53. Leuschner, a.a.O., 8.211f.

54 Prätendentin = Bewerberin. (Red.)

55 Theodor Bibliander (eigtl.: Buchmann) (1504/9-1564) «wurde 1531 Nachfolger Zwinglis als Professor für AT in Zürich, 1560 wegen eines Lehrstreites mit Petrus Martyr Vermigli seines Amtes enthoben.» Er gilt «als einer der gelehrtesten Philologen seiner Zelt». J. Staedtke, Bibliander, in: RGG3, Bd. 1, 8p. 1251. (Red.)

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kamen nach Zürich, um Bullinger zu hören und an der Zürcher Gelehrtenschule zu studieren. Nach dem Tode von Peter Martyr (56) und Butzer (57) , die beide nach Oxford berufen waren, wandten sich der König und die englischen Theologen fast ausschliesslich an Bullinger.» (58) Mindestens ebenso eng und intim waren die Beziehungen des Reformators «zu den süddeutschen Protestanten, wie zu den bedrängten Glaubensgenossen in Italien, Polen und Frankreich. So trug er ratend, helfend und für bittend die Angelegenheiten der gesamten evangelischen Christenheit auf dem Herzen.» (59)

Wichtige Werke und Veröffentlichungen:
Bullinger hinterliess auch durch das gedruckte Wort ein bedeutendes Erbe. Bullingers Einfluss wurde wirksam durch seine Werke, seine Korrespondenz und seine persönlichen Kontakte. Unabschätzbar gross war die Wirkung seiner Bekenntnisschriften sowie vor allem auch seiner Predigten; «Die grösste Bedeutung Bullingers für die protestantische Welt liegt aber zweifellos auf dem Gebiet der Predigt.

Die freie Predigt des Evangeliums ist der Mittelpunkt seines ganzen Wirkens gewesen. Er selbst hat hier für unsere Verhältnisse Unglaubliches geleistet... Von seinen Predigten sind allein 618 im Druck erschienen. Demgemäss ging auch der grösste Einfluss von seiner Predigtsammlung, dem 'Hausbuch' aus. Diese, auch 'Dekaden' genannten Predigten, erschienen 1551 zum erstenmal und traten von Zürich aus einen wahren Siegeszug durch die ganze Protestantische Welt an. Allein Christoph Froschauer brachte im 16. Jahrhundert in Zürich acht lateinische Auflagen heraus. Das übrigens sehr umfangreiche Werk wurde dreimal ins Deutsche übertragen. Drei Auflagen in französischer Sprache sind uns noch erhalten. Einen tiefen Einfluss haben die Dekaden auf England ausgeübt. Hier erschienen im ganzen neun Auflagen.»  (60)
Mindestens eben so tiefgreifend war der Einfluss des Buches in den Niederlanden. Die ganze niederländische Kriegs- und Handelsflotte war «durch ihre Dienstordnung
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56 Petrus Martyr Vermigli (1500-62), ursprünglich aus Italien, wurde 1542 Professor für AT in Strassburg. «1547 von Cranmer nach Oxford berufen, wurde er Mitbegründer der anglika nischen Kirchenlehre.» 1553 - nach dem Regierungsantritt der katholischen Mary Tudor in England - zog er wieder nach Strassburg. 1556 folgte er einem Ruf als Professor nach Zü rich. G. Weiss, Vermigli, in: RGG3, Bd. 6, Sp. 1361 f. (Red.)

57 Martin Bucer (od.: Butzer) (1491-1551) war Reformator in Strassburg. Er «wurde zum Sprecher der Strassburger Kirche. Im Abendmahlsstreit und in der Auseinandersetzung mit den Schwärmern und Täufern steht Bucer in der ersten Reihe der oberdeutschen Theologen.» Seine letzten Jahre verbrachte er - einem Ruf Cranmers folgend - in einer einflussreichen Stellung in Cambridge. R. Stupperich, Bucer, in: RGG3, Bd. 1, Sp. 1453ff. (Red.)

58 Hadern, a.a.O., S. 141.

59 Ebd.

60 Staedtke, Reformation und Zeugnis der Kirche, a.a.O., S. 21
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verpflichtet, an Bord der Schiffe die Bibel und Bullingers Dekaden zu füh ren.» (61) So kam das Werk in alle Welt. In Neu-Amsterdam, dem heutigen New York, wurden Laien und Pfarrer angewiesen, der Bevölkerung aus Bullingers Schriften vorzulesen. «So stammte die erste christliche Verkündigung in der heute grössten Stadt der Welt zum Teil Wort für Wort von Bullingers Kanzel im Grossmünster zu Zürich.» (62)

Erste Zeitungen:

Bullinger war durch alle seine Kontakte «einer der bestinformierten Menschen seiner Zeit.» 63 Aufgrund seines Wissens hat er «eigentliche Zeitungen zusammengestellt, in denen er die bei ihm eingetroffenen Nachrichten zu zusammenfassenden Berichten verarbeitet hat, und denen er eigene Kommentare beifügte. Schon Philipp Melanchthon hatte solche Zeitungen herausgebracht, allerdings nur als eine Sammlung von Neuigkeiten. Bullinger war der erste, der zu den Ereignissen Stellung nahm und sehr persönliche Kommentare verfasste und dadurch etwas ganz Neues in den Nachrichtenverkehr des 16. Jahrhunderts einbrachte . .. Diese 'BullingerZeitungen' wurden meist in mehreren Exemplaren geschrieben und sehr gezielt verbreitet... Erst im 18. Jahrhundert erreichten die gedruckten Zeitungen das journalistische Niveau, das bei Bullinger bereits vorhanden gewesen war.» (64)

3.5 Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Sicherung der freien Wortverkündigung:


Bullinger pflegte stets gute Kontakte zu den Räten und dem Bürgermeister von Zürich. Er verpflichtete sich, sich nicht direkt in die Staatsgeschäfte einzumischen, wenn ihm die Regierung dafür die freie Verkündigung des Wortes Gottes garantiere. Auf Missstände aller Art sollen die Prediger laut Bullinger «ohne Ansehen der Person, mit Worten, die der heiligen Schrift und dem Laster gemäss sind, hinweisen und sie tadeln. Denn das Wort Gottes will ungebunden sein, und man muss Gott mehr gehorchen als den Menscheni» (65)  Diese Auffassung fand bei den Räten volles Verständnis.(66)  So kam es in Zürich schon fast zu einem «modernen» Verhältnis zwischen Kirche und Staat, wobei gegenseitige Gängelung oder Vergewaltigung vermieden werden konnte.


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61 A.a.O., 8. 22.
62 A.a.O., 8. 23.
63 I. Leuschner, a.a.O., 8.204.
64 A.a.O., 8. 205.
65 H. Bullinger, zit. In: F. Blanke, a.a.O., 8.127.
66 F. Blanke, a.a.O., 8.127.
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Heinrich Bullinger ....................93

Begründung und Förderung christlicher Rechtsstaatlichkeit:

Wesentliches hat Bullinger zur Begründung und Förderung eines christlichen Rechtsstaates geleistet. Aufgrund seiner Bundestheologie hat er die Grundlage auch für den politischen Föderalismus gelegt. Die Amerikaner C. S. McCoy und J. W. Baker (67) verfolgten den Einfluss seines Denkens bis in die Bundesverfassung der USA, die ihrerseits wieder die Organisation des schweizerischen Bundesstaates beeinflusst hat. Wichtig in seinem Denken ist das Prinzip der wechselseitigen Verpflichtung und Verantwortung. Alle Beteiligten sind zuallererst Gott gegenüber verantwortlich. Die Untertanen sind der Obrigkeit gegenüber verantwortlich. Aber, und dieser Gedanke sollte weitreichende Konsequenzen haben, die Obrigkeiten sind auch den Untertanen gegenüber verantwortlich! Aufgrund dieses Gedankens wurde später durch Althusius (68) das Konzept der «Volkssouveränität» entwickelt. Bullinger trat für den Ausbau des zürcherischen Gerichtswesens ein. Jede Disziplinargewalt sollte nicht Erniedrigung und Tod, sondern Reue und Besserung zum Ziel haben. Auch war er ein grosser Förderer des Armenwesens, einer christlichen Fürsorge- und Sozialpolitik.

Grundlegung einer frühkapitalistischen Wirtschaftsordnung:

Für Bullinger ist selbstverständlich, dass auch alles wirtschaftliche Handeln in Verantwortung vor Gott und im Rahmen seines Gesetzes zu geschehen hat. 69
Die 23. Dekadenpredigt trägt den Titel: «Vom rechten Gebrauch der zeitlichen Güter. Wohltätigkeit».

«Bullinger ist es gewesen, der 1531 zum ersten mal in der abendländischen Geschichte die aristotelische These von der Unfruchtbarkeit des Geldes bestritten hat. Calvin, der hier immer als epochemachend galt, hat sich erst später damit auseinandergesetzt. Aristoteles' Lehre von der Unfruchtbarkeit des Geldes hatte sowohl die Kirchenväter als auch das kanonische Recht, ja auch noch Luther und Zwingli bestimmt, den Zins theologisch abzulehnen.

'Nunmehr trifft Bullinger eine Distinktion (70), die für die Zinslehre mindestens so epochemachend ist wie seine Bekämpfung von der Steri lität des Geldes. Er unterscheidet zwischen dem 'schaendtlichen' und dem 'ehrlichen' Zins. "71 Bullinger gibt dann zum erstenmal eine theologische Rechtfertigung des Zinses für das Produktivdarlehen und spricht davon, dass Zinsgewinn 'mit Gott und ouch nutz deß naechsten' gewonnen wird
.
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67. McCoy/J. W. Baker, a.a.O

68 A.a.O., 8. 59.

69J. W. Baker, Heinrich Bullinger and the Covenant: The Other Reformed Tradition, Athens/ Ohio, 1980, 8. III ff.

70 Distinktion = hier: Unterscheidung. (Red.)

71 W. A. 8chulze, Die Lehre Bullingers vom Zins, in: Archiv für Ref.-Gesch., Jg. 48, 1957, 8. 227 zit..
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94 .........................Heinrich Bullinger

Damit soll nicht behauptet sein, dass Bullinger der theoretische Vater des westlichen Kapitalismus sei oder wie Max Weber und Troeltsch meinten, dass der reformierte Christ in dem irdischen Wohlstand seine göttliche Erwählung bestätigt finde. Noch nie hat ein reformierter Christ 'seine Prädestination am Stande seines Bankkontos abgelesen. (72) Aber dass es von hier eine Verbindung zum Frühkapitalismus gibt und dass die Bestreitung der aristotelischen These von der Unfruchtbarkeit des Geldes durch Bullinger für die Entwicklung der westlichen Wirtschaft mit Hilfe des Kapitals sei ne Voraussetzung war, unterliegt historisch keinem Zweifel. (73)


Kulturelle Leistungen:
Heinrich Bullinger hat ein Schauspiel und ein Theaterstück verfasst. Im Theaterstück eifert er gegen den Söldnerdienst und gegen die Abhängigkeit vom Geld und der Macht fremder Herren. Er tritt für ein demokratisches Staatswesen ein, das in christlicher Verantwortlichkeit geführt wird.74
«Endlich sei nicht vergessen, was Bullinger als Geschichtsschreiber geleistet hat. Neben vielen theologischen und poetischen Arbeiten fand er noch die nötige Zeit zu Studien über die alte Geschichte seiner Vaterstadt, über Kappel, zu einer Geschichte der Wiedertäufer und einer grossangelegten Chronik, in welcher er die Geschichte der Reformation genau und für die damalige Zeit mustergültig niederschrieb. (75)


4. Darstellung der Bundestheologie

4.1 Vorbemerkungen
Heinrich Bullingers Leben war ausserordentlich erfolgreich und wirkungsvoll. An diesem Erfolg scheint nun seine theologische Konzeption wesentlichen Anteil zu haben. Sein ganzes Denken, Leben und Wirken war vom Bundesgedanken geprägt. (76) Bullinger ist nicht der erste, der festgestellt hat, dass der Bund Gottes mit den Menschen in der Bibel eine zentrale Rol le spielt. Manche Kirchenväter haben schon davon gesprochen (Irenäus, Tertullian, Laktanz, Eusebius, Augustin). Auch zur Zeit der Reformation war der Bundesgedanke weitverbreitet. Die Täufer bezeichneten sich als «Bundesgenossen», und für Zwingli war «der Bund» ein Lieblingsgedanke.


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72 W. Locher, Die Lehre vom Heiligen Geist in der Confessio Helvetica Posterior, in: J. Staedtke (Hrsg.), Glauben und Bekennen. Vierhundert Jahre Confessio Helvetica Posterior. Beiträge zur Geschichte und Theologie, Zürich 1966, zit.

73 J. Staedtke, Reformation und Zeugnis der Kirche, a.a.O., 8. 24f.

74 *1. Leuschner, a.a.O., 8.175ff.

75 . Hadorn, a.a.O., 8.141

76 . . McCoy/J. W. Baker, a.a.O., 8.19f.
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Heinrich Bullinger .....................95

Bullinger war nun aber der erste, der diesen Gedanken systematisch theo logisch verarbeitet hat. Er war der erste Bundestheologe 77 Seine Bundestheologie war zu seiner Zeit in der ganzen reformierten Welt bekannt und hatte eine enorme Bedeutung für die Entwicklung der reformierten Län der, vor allem in Holland, Schottland, England, den USA und der Schweiz. Die 'bundestheologischen' Hauptwerke sind:

1534: De testamento seu foedere Dei unico et aeterno. Heinrychi Bullingeri brevis exposito. Von dem einigen vnnt ewigen Testament oder Pundt Got tes. Heinrichen Bullingers kurzer Bericht. Zürich 1534 (abgek.: PG). 1539: Der alt gloub / Das der Christen gloub / von anfang der waelt gewaert habe /der recht waar alt vnnd ungezwyflet / gloub sye / klare bewysung / Heinrychen Bullingers. Zürich 1539 (abgek.: AG).

Die Bundestheologie Bullingers steht auf zwei «Beinen»:
 Auf Jesus Christus und der Bibel.

 Bullingers Leben und Werk ist in erster Linie ganz und gar christozentrisch. Das macht er durch eine Gewohnheit deutlich, die m. E. in der Bullinger-Forschung kaum beachtet worden ist: Auf der Titelseite, manchmal auch auf der letzten Seite, eines jeden Werkes liess er fast stets den gleichen Vers aus der Verklärungsgeschichte abdrucken (Mt 17, 5). In seiner Übersetzung (gem.Vulgata 78 ) gewinnt der Vers an Ausdrucksstärke:

lESVS.
Das ist min lieber Sun / in dem ich versoenet bin / im sind gehoerig. Matth. XVli.

Bullingers Theologie beruht also nicht auf einem eigenen Lieblingsgedanken, sondern auf dem Glauben, dass Jesus Christus wirklich Gottes Sohn ist, in dem er uns mit sich versöhnt hat, mit dem er uns alles geschenkt hat. Diese Tatsache hat nicht nur intellektuelle, sondern existenzielle Bedeutung: «im sind gehoerig», das heisst:«höret auf ihn», aber auch: «gehört ihm». Der Kern von Bullingers Theologie ist also Christus-Nachfoige. In dem er diesen Vers seinen Publikationen voranstellt, will er dies wohl offen sichtlich, deutlich, unbezweifelbar machen 79

«Doch wie kann Christus gehört und erkannt werden? Für Bullinger ist klar, dass dazu allein die Heilige Schrift dient» 80 , und zwar die ganze Heilige Schrift, das Neue, aber auch das Alte Testament. Immer wieder betont Bullinger die Einheit der Bibel, vor allem den Wiedertäufern gegenüber (s.a.Pt.3.2.3). Die Bedeutung, die Bullinger der Bibel beimisst, geht auch


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77 Staedtke, Bullingers Theologie - eine Fortsetzung der zwinglischen?, in: U. Gäbler/E. Zsindely (Hrsg.), Bullinger-Tagung 1975. Vorträge, gehalten aus Anlass von Heinrich Bullin gers 400. Todestag, Zürich 1977, S. 92.

78 C. S. McCoy/J. W. Baker, a.a.O., S. 99.

79 Siehe auch J. Staedtke, Die Theologie des jungen Bullinger, Dissertation, Zürich 1962, S.

80. I. Leuschner, a.a.O., S. 273.

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96 Heinrich Bullinger

deutlich daraus hervor, dass er in seinen Bekenntnisschriften stets ganz am Anfang die Bibliologie behandelt. 81 Die Bibel ist nach Bullinger einheitlich und widerspruchsfrei, und sie interpretiert sich selbst. 82  Wichtiges hermeneutisches Prinzip ist für ihn, dass das AT durch das NT und das NT durch das AT ausgelegt werden muss. Die Bibel ist eine Einheit, weil der Bund, letztlich der dreieinige Gott, eine Einheit ist. «Sola scriptura» bedeutet auch, dass die Bibel die Grenzen der Erkenntnis und der Vernunft festlegt. Bullinger hütet sich vor Spekulationen. Die Bundestheologie ist kein unabhängiges, verselbständigtes System, sondern wird immer wieder anhand der Bibel überprüft. Die Bundestheologie soll helfen, die Bibel und damit den Willen Gottes in seiner Gesamtheit besser zu verstehen, die einzelnen Teile und heilsgeschichtlichen Epochen in den richtigen Gewichtungen und Proportionen zu sehen und schliesslich die Identität der Evangelischen zu verdeutlichen. Wie wir sehen werden, hat die Bundestheologie noch andere Funktionen und Vorteile.

Zweck der Bundestheologie und des Bundes Gottes mit den Menschen:

Die Bundestheologie geht von der Annahme aus, dass aufgrund des Be griffs und der Sache des Bundes die Bibel und damit der Wille Gottes am besten verstanden werden kann. Nach Bullinger hat Gott die Form des Bun es gewählt, um mit ihm in Kontakt zu treten und seinen Willen kundzutun, um sich dem Menschen möglichst gut verständlich zu machen. Die Men schen wissen, was Bünde, Verträge sind. Darum habe sich Gott «in allen Stücken» nach menschlicher Rechtsgewohnheit und -praxis gerichtet. Ein Bund hat auch den Zweck, den Willen der Parteien verbindlich festzulegen und öffentlich bekannt zu machen. Er soll dazu dienen, Unsicherheit zu vermeiden und Klarheit zu schaffen, damit sicher und unbestreitbar sei, was je der vom andern zu erwarten hat.®® Indem Gott die Menschen in eine Bundesordnung stellt und ihnen auch persönlich einen Bund anträgt, er weist er sich als ein Gott der Verbindlichkeit, des Rechtes, der Gerechtigkeit, des Friedens und der Treue: Er hält sein Wort. Er hat sich öffentlich, rechtlich dazu verpflichtet.

Wichtig für das Verständnis der Bundestheologie Bullingers ist, dass der Bund nach seiner Auffassung sowohl ein einseitiges wie ein zweiseitiges «Rechtsgeschäft» ist, wobei der einseitige Aspekt weit überwiegt. Der Bund


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81 Zum Beispiel in: H. Bullinger, Confessio Helvetica Posterior. Das Zweite helvetische Bekenntnis, Zürich 1967, 4.Aufl. (der Ausg. von 1936) (abgek.: ZHB), S. 17.

82 J. Staedtke, Die Theologie des jungen Bullinger,, a.a.O., 8.78ff.

83 PG. S. 5f; 16; 67.
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Heinrich Bullinger ................97

und die ganze Bundesordnung sowie die ganze Bundesgeschichte geht allein auf Gottes Initiative zurück. Der Bund ist also eine «göttliche Stiftung». Der Bund hat aber auch eine menschliche Seite: Die Menschen bzw. ihre Repräsentanten haben eine Entscheidungsfreiheit. Sie können den Bund auch ablehnen. Die Bundesordnung soll ihnen nicht aufgezwungen wer den. Auf menschlicher Ebene ist der Bund Gottes zweiseitig und enthält genau die gleichen Elemente wie 84 heute ein Vertrag: Gegenseitigkeit, Abgrenzung der Parteien, Übereinstimmung des Willens, Angabe der gegenseitigen Verpflichtungen (Rechte und Pflichten), Strafbestimmungen für den Fall des Bundesbruches, Bestätigung und Bekräftigung durch Schriftlichkeit j«Verschreibung») und öffentliche Besiegelung («Beurkundung»).85 Durch den Bund offenbart Gott den Menschen seine göttliche Lebensordnung. Natürlich überprüft er auch die Einhaltung dieser Ordnung und bestraft Bundesbruch. Es ist also aus dieser Sicht selbstverständlich und gehört einfach dazu, dass es auch eine «göttliche Justiz» geben muss und zuletzt ein Gericht, von dem die Menschen anhand der bekannten Ord nung absolut gerecht beurteilt, «gerichtet» werden. Am Bundesgeschehen der Bibel ist nach Buliinger die ganze göttliche Drei einigkeit beteiligt: Der Vater stiftet den Bund; der Sohn vermittelt, erfüllt und erneuert den Bund; der Heilige Geist führt die Menschen in die Bundesord nung ein. Es ist selbstverständlich, dass die Bundestheologie Builingers im folgenden nur ganz grob kurz skizziert werden kann.

4.2 Der Bund als göttliche Stiftung

Die Initiative zum Bund geht eindeutig einzig und allein von Gott aus. Der Bund Gottes ist darum zuallererst ein «Testament.» 86 Später spricht Bullinger von einer «Stiftung». Gott ist «Stifter und Anfänger» 87 des Bundes. Eine Stiftung wird nach heutigem Recht 88 wie folgt definiert: Der Stifter setzt durch einseitige Willensäusserung sein Vermögen für einen bestimmten Zweck ein. So versteht auch Bullinger eine Stiftung, und auch bei ihm finden wir die folgenden vier Elemente dieser Definition:

a) Einseitigkeit,
b) Willensäusserung,
c) Vermögenseinsatz,
d) bestimmter Zweck.



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84 Zum Beispiel nach schweizerischem Recht: Obligationenrecht Iff.

85 pG, S. 5-8.

86 Vgl. PG.

87 H. Bulllinger, Haußbuch / Darinn / Fünfftzig Predigten Heinrich / Bullingers / dieners der Kir chen zu Zürych, Zürich 1597, 28. Predigt: Von dem brauch/end vund nutzbarkeit deß Gesetzes Gottes etc. (abgek.: D 28), S. 144b.

88 Schweiz. Zivilgesetzbuch 80f.
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98................ Heinrich Bullinger

4.2.1 Einseitigkeit

Der Bund Gottes geht einzig und allein auf Gottes Initiative zurück. Er brauchte keinen Menschen zu fragen. Der Mensch kann rein gar nichts dazu betragen. Dass Gott den Menschen einen Bund anträgt, das ist einzig und allein seiner unermesslichen Gnade, Barmherzigkeit und Güte zu verdanken. 89 Es ist Gott, der den Menschen dadurch entgegentritt, sich herniederneigt, sich offenbart. Seine Offenbarung, «Hypostase», entspricht also rechtlich gesehen einer Stiftung.

4.2.2 Willensäusserung

Der Gott der Bibel schweigt nicht, sondern er spricht. Er spricht den Menschen an, und er teilt den Menschen seinen Willen mit. Dies tut er im Verlaufe der Heilsgeschichte zuerst mündlich, dann aber auch schriftlich und mit Urkunden, schliesslich sogar persönlich durch seinen Sohn. Die Willensäusserung geschieht durch «das Wort». Die Sprache hat eine er strangige Bedeutung. Zeichen und Wunder bekräftigen und bestätigen die verbalen Äusserungen.

4.2.3 Vermögenseinsatz

Ein Stifter bestimmt einseitig und ausdrücklich, was mit seinem Vermögen, oder einem Teil davon, geschehen soll. Das gleiche tut jemand, der ein Testament macht. So setzt auch Gott in seiner Stiftung für den Menschen sein Vermögen ein, sein materielles und immaterielles Eigentum. Gott setzt das Wertvollste, das Liebste, das er hat, ein: seinen Sohn Jesus Christus. Und mit seinem Sohn will er den Menschen alle göttliche Fülle schenken (Röm 8, 32  90, die vollkommene Genüge. Jesus Christus ist der unerschöpfliche Schatz alles des Guten. 91 Und alles das will Gott den Menschen durch sei ne Stiftung, sein Testament, schenken.

4.2.4 Zweck

Der Zweck des Bundes kommt nach Bullinger in folgender Willensäusse rung Gottes zum Ausdruck, die sich an den Schlüsselstellen der Heilsge schichte findet: «ich will euer Gott sein, und ihr soiit mein Voikseini» 92 Gott will enge, persönliche, verbindliche, dauerhafte Beziehungen zu seinem Bundesvolk. Er will eine solch starke Verbindung immer. Sie war sein Wil le vor dem Sündenfall und bleibt sein Wille nach dem Sündenfall. Indem

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89 PG, S. 8f; AG, 8. 7ff: 13ff; weiter: H. Bullinger, Catechlsmus:/ Darinn die fürnembsten Haubtpuncten Christlicher/Religion etc., in: H. Bullinger, Haußbuch, a.a.O., 8. II.

90 PG. 8. 31f.

91 PG. 8.32.

92 2PG, 8. 6f: 14; 17f: 20; 32.
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Heinrich Bullinger 99

Bullinger den Zweck des Bundes so definiert, betont er die Einheit auch der von späteren Autoren unterschiedenen Bünde (Werkbund/Gnadenbund). Gott sucht die Gemeinschaft mit seinem Volk auch nach dem Sündenfall. Durch den Bund bietet Gott den Seinen Vergebung an sowie einen Weg aus der dämonischen Gefangenschaft zurück zu ihm. Die Bund bietet dem gefallenen Menschen Halt und Orientierung auf diesem Weg zurück, ermöglicht und erleichtert ihm die Heiligung. Heilsgeschichte ist Bundesge schichte. Gott hat mit dem Menschengeschlecht einen Bund geschlossen, weil er ihm seine Gnade, Güte und Liebe erzeigen und die gesamte Fülle der göttlichen Güter schenken wollte. 93   Der Bund dient zudem der Verbindlichkeit, Öffentiichkeit und Verständlichkeit: Gott will mit dem Instrument des Bundes seinen Verbundenheitswillen rechtskräftig, öffentlich und den Menschen verständlich machen. Nicht nur die gegenwärtigen, son dern auch die zukünftigen Generationen sollen einsehen und überprüfen können, was verabredet wurde. 94

4.3 Der Bund als göttliche Lebensordnung

Der Bund Gottes mit den Menschen ist die göttliche (väterliche) Stiftung einer göttlichen Ordnung. Diese Ordnung betrifft die Regelung der Lebensbe dingungen, vor allem aber der Beziehungen zwischen Schöpfer und Geschöpfen einerseits sowie zwischen den Geschöpfen andererseits. Auch die klimatischen Bedingungen sind den Menschen in Bundesform zugesichert (Gen 9). Die ganze Ordnung des Lebens beruht also auf göttli chem Recht, ist eine göttliche Rechtsordnung. Vor allem auf der individuellen Ebene kann man diese Rechtsordnung auch als göttliches «Vertrags werk» bezeichnen.


4.3.1 Zweiseitigkeit

Innerhalb der einseitigen göttlichen Stiftung ist Raum für Zweiseitigkeit. Der Mensch ist nicht bloss eine Marionette oder ein Rädchen in einer Mechanik, sondern wird von Gott als Bundespartner, als Vertragspartner behandelt. Vertragsfähiokeit setzt nach heutigem Recht Mündigkeit und Urteilsfähig keit voraus. 95 Indem Gott die Menschen als Bundespartner behandelt, überträgt er ihnen einen Bereich der Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung. Bullinger betont aber stets, dass trotz dieser Zweiseitigkeit Gott und Mensch nicht auf der gleichen Stufe stehen. Stets bleibt Gott «der Fürnäme», der «Vornehme» im Bund.

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93 PG, 8. 32f.
94 'PG, 8.67. 95-'Zivilgesetzbuch 13.
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100.............. Heinrich Bullinger

Die göttliche Rechtsordnung enthält nun zwei wesentliche Teilbereiche: eine Kollektivordnung, die für alle Menschen gilt, die innerhalb der jeweiligen Ordnung leben, sowie Individualverträge. Die Teilung zwischen kollektivem und individuellem Aspekt wird auch daraus ersichtlich, dass Gott die beiden Teilbereiche in einem unterschiedlichen Verfahren überprüft und richtet. Im «Völkergericht» wird die Kollektivordnung der einzelnen Völker anhand der göttlichen Kollektivordnung beurteilt. Im Endgericht hingegen wird die persönliche Haltung jedes einzelnen Gott und seinem Sohn gegen über betrachtet.

(Werkgerechtigkeitsirrlehre????   Anmerkung h.p.wepf)

4.3.2 Die Kollektivordnung

Der kollektive Bund wird mit einem Repräsentanten des jeweiligen Kollektivs abgeschlossen und ist für alle, die diesem Kollektiv angehören, verbind lich. Die Prinzipien der Repräsentation und der Stellvertretung sind also göttlich. Wichtigste Repräsentanten der ganzen Menschheit sind Adam und Jesus Christus (Röm 5,12-21). Durch die Schuld Adams wurde die ganze Menschheit von Gott getrennt, und ihre Lebensbedingungen haben sich drastisch verschlechtert. Durch den stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi haben die Menschen wieder die Möglichkeit, in der göttlichen Kollektivordnung zu leben. Die Kollektivordnung regelt nicht nur einzelne Aspekte des Lebens, sondern alle Beziehungen der Menschen zu Gott und unter einander: Ehe, Familie, Arbeit, Freizeit, Regierung, Verwaltung usw., also Gesellschaft, Wirtschaft und Staat.

4.3.3 Individualverträge

Gott sucht einen persönlichen Kontakt zu jedem Individuum. Seit dem Sündenfall ist aber dieser Kontakt unterbrochen, und der Mensch kann nichts tun, um ihn wieder herzustellen. Nun hat aber Gott gehandelt. Er selbst bietet jedem einzelnen wieder Kontakt an: durch Jesus Christus. Was den einzelnen im Endgericht bestehen lässt und selig macht, das ist einzig und allein Jesus Christus, bzw. der Glaube an ihn, an das Erlösungswerk Got tes. Die Teilnehmer des Bundes sind die Christusgläubigen aller Zeiten und Völker. In seinem Werk «der alt gloub» (AG) legt Bullinger ausführlich dar, dass und inwiefern alle Gläubigen aller Zeiten an Christus geglaubt haben: Die Gläubigen vor Christi Geburt z. B. haben geglaubt, dass er kommen werde, die Gläubigen nach Christi Geburt, dass er gekommen sei. Gesehen haben ihn beide nicht. Der Individualvertrag ist also einer zwischen dem Einzelmenschen und Christus, bzw. über Christus. Er regelt die persönliche Christusbeziehung, die Nachfolge, ist also eine Art «Gefolgschaftsvertrag», dessen wichtigster Inhalt die Verpflichtung zu gegenseitiger Treue ist.



Heinrich Bullinger............. 101

4.4 Jesus Christus als Mittler,
Erfüiier und Erneuerer des Bundes

Im Zentrum der ganzen Bundestheologie Bullingers steht die Schlüsselperson Jesus Christus.
Jesus Christus, der Messias, Ist das Zentrum und der Gehalt des ganzen Alten Testamentes. Seit dem Protevangellum (Gen 3, 15) Ist der Erlöser und Erretter Immer wieder verheissen, und auch die alttestamentlichen Zeremonien sind Vor-Bildungen auf Ihn hin. 96
Jesus Christus schliesst durch sein Erlösungswerk, Leben, Tod und Auferstehung, die göttliche und die menschliche Seite des Bundesverhältnisses zusammen.
Er erfüllt beide Selten, das ganze Bundesverhältnls. 97
: Jesus Christus erfüllt alle göttlichen Verpflichtungen,
besonders die Verpflichtung, den Zugang zu Gott wieder für alle Menschen zu öffnen. 98 Jesus Christus erfüllt alle menschlichen Verpflichtungen.

Stellvertretend für alle Menschen erfüllt er das göttliche Recht, das Gesetz.
Er schafft es nicht ab, sondern erfüllt es. Indem er es hält, sündlos lebt und als un schuldiges «Lamm Gottes» die Schuld der Menschen auf sich nimmt.

Dem göttlichen Recht Ist damit genüge getan, und wer sich auf Jesus Christus beruft, der empfängt Vergebung. Das Gesetz klagt Ihn nicht mehr an. 99
Jesus Christus Ist zugleich der Erneuerer des Bundes. In seinem Blut Ist der Neue Bund geschlossen, der den Alten Bund nicht gänzlich ersetzt, sondern erhält und erweitert.

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{Achtung!!
Heinrich Bullinger hat noch nicht verstanden dass der Neue Bund ausschliesslich zwischen Juda und Israel geschlossen werden wird.

Der Ansatz bei Bullinger ist beachtlich,
auch wenn er leider den Unterschied zwischen Christen und Israel noch kaum sah,
das gilt es zu beachten wenn man das Folgende liesst. )


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4.5 Die Bundesgeschichte

Die Bundesgeschichte Ist
a) Geschichte der göttlichen Dreieinigkeit. Im Verlaufe der Heilsgeschichte tritt jeweils eine Person In den Vordergrund: Zuerst der Vater, dann der Sohn und schllessllch der Heilige Geist. Stets haben aber auch die jeweils anderen Personen eine Bedeutung. Bullinger denkt nicht In Alternativen, sondern In Prioritäten! Die Bundesgeschichte Ist

b) der Gehalt der ganzen Bibel.
Die Bibel er zählt nach Bullinger nichts anderes als die Geschichte des Bundes Gottes mit den Menschen. Alle Bücher und Ereignisse der Bibel lassen sich In einen sinnvoll geordneten (Bundes-) Ablauf bringen. Gleichzeitig Ist die Bibel Bundesdokument, in dem die göttliche Ordnung und Ihre Geschichte «verbrieft» Ist. Die Bundesgeschichte Ist

c) die Geschichte von Gottes Treue und der Untreue der Menschen. Sie stellt alle möglichen Vergehen der Menschen gegen die göttliche Ordnung dar und zeigt, welche Konsequenzen sie ha-


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98 ZHB, S. 58.
97 PG, S. 31-35 u. a.
99 PG, S.51fu. a.
100 PG. S. 69 u. a.


102 .............Heinrich Bullinger


ben. Sie zeigt weiter, wie Gott trotz aller Untreue der Menschen treu bleibt und immer wieder versucht, die Menschen zur Umkehr zu bewegen. Schliesslich erweist sich seine Treue durch die Hingabe des Sohnes. Die Bundesgeschichte ist

d) die Geschichte von sich durchdringenden, erneuernden und erweiternden Einzelbünden. Bedeutend sind vor allem die Bünde mit Adam, Noah, Abraham, dem Volk Israel und Jesus Christus. Niemals wird jemals einer dieser Bünde annulliert, denn Gott ist absolut treu. Er steht zu allen jemals gemachten Versprechen Darum gibt es letztlich schliesslich nur einen Bund, und dieser eine Bund ist ewig. Es ist Bullingers Hauptanliegen, das zu zeigen: «Von dem einen und ewigen Testament oder Pundt Gottes» (1534,PG).


Im folgenden die weitverbreitete Irrlehre Heinrich Bullingers,
dass es nur eine Kirche aus Gläubigen aus dem Tenach und dem "NT" gäbe

Man sagt dem: "die Irrlehre von Kirche von Anfang an".


Es ist also nicht etwa so, dass die Christen die Juden als Bundesvolk abgelöst hätten. Es gibt nun ein Bundesvolk, weil Jesus Christus die Einheit stiftet. «Und da es immer nur einen einzigen Gott gibt, nur einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, den Messias Jesus, einen Hirten der ganzen Erde, ein Haupt dieses Leibes, schliesslich einen Geist, ein Heil, einen Glauben und ein Testament oder einen Bund, so folgt daraus notwendig, dass es auch nur eine einzige Kirche

In AT und NT gleich sind nach Bullinger:
die Elemente, der Ursprung, der Zweck, das Wesen, die Dauer sowie die Art der Teilnehmer des Bundes (Christus-Gläubige), denen der Bund «ins Herz geschrieben» ist. 101 Gleich ist zudem die Form sowie der Hauptinhalt des Bundes: «Die wesentlichen Bestandteile sind in den beiden Gesetzestafeln der zehn Gebote enthalten.» 102



Verändert
 sind im NT die Adressaten, die Hilfsmittel und die Bundeszeichen.
Vom Inhalt, den «Bundesartikeln», fallen die «nebensächlichen» weg:
«Die zusätzlichen Bedingungen sind der Tempel mit all seinen Einrichtungen, der Priesterdienst mit den Opfern, Gelübden, Feiertagen und den übrigen Kultgesetzen.» 103 Der «Neue» bringt also gegenüber dem «Alten» Bund hauptsächlich folgendes: Erfüllung eines grossen Teils der Verheissungen, Erfüllung des Gesetzes, Ausweitung der Adressaten, Verwirklichung der Vor-Bilder, grössere Klarheit, grössere Milde, räumliche Ausdehnung, reichlichere und vollkommenere Gaben. 104
In beiden Bünden sind materielle und geistliche Dinge verheissen, doch im
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100 ZHB, 8. 78.

101 PG, 8. 68: D 28.

102 Jeremiakommentar/P.Walser, Die Prädestination bei Heinrich Bullinger Im Zusammen hang mit seiner Gotteslehre, Dissertation, Zürich 1956, 8. 241; D 28.

103 p Walser, a.a.O., 8. 241, Absch.26,27.

104 U.a . D28„ 8.144-158

. Heinrich Bullinger ........ 103

NT überwiegen die geistlichen.
Es verheisst den Heiligen Geist, bringt eine «radikale Wendung zum Geist.» 105

4.6 Adressaten und Teilnehmer des Bundes
Wie bei jedem Rechtsgeschäft unterscheidet Bullinger zwei Phasen:
a) Antrag und
b) Annahme des Bundes.

In den Bund aufgenommen werden können nur Personen, denen
a) der Bund angetragen wird und die
b) den Antrag auch annehmen.

Der Angesprochene hat stets die Freiheit, das Angebot auch abzulehnen.

a) Die Adressaten des Bundes sind im Verlaufe der Bundesgeschichte stufenweise alle Menschen. Zuerst wird der Bund Einzeimenschen angetragen, dann einem ganzen Volk (Israel) und schliesslich mit Jesus Christus der ganzen Menschheit.

b) Die Teilnehmer des Bundes sind nach kollektiver und individueller Ordnung zu unterscheiden. Aile Völker unterstehen der adamitischen sowie der noachitischen Ordnung, und allen Menschen gelten auch die entsprechenden Versprechungen. Auf individueller Ebene kann nur derjenige in den Bund aufgenommen werden, der alle seine Hoffnungen auf das Heils handeln Gottes setzt. Der Bund Gottes ist Bund Christi. Ohne Glauben an Jesus Christus gibt es kein persönliches Heil. Einzig Christusgläubige können teilnehmen.

4.7 Die Bundesartikei

Die Bundesartikel bestehen aus der Nennung der wechselseitigen Verpflichtungen (Rechte und Pflichten) und enthalten auch Strafbestimmungen.

a) Verpflichtungen Gottes:
Gott bietet jetzt allen Menschen unter anderem folgendes als Geschenk an: einen Retter von Sünde, Tod und Teufel; die Fülle alles Guten, das heisst materiellen und immateriellen Segen; Versöhnung mit Gott, Vergebung der Sünden und ein ewiges Leben. 106

b) Verpflichtungen des Menschen:
individuaivertrag: Der Mensch soll Gott und seinen Nächsten lieben wie sich selbst. Vor allem soll er Jesus Christus nachfolgen und ihm persönlich treu sein.



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105 E. Koch, Die Theologie der Confessio Helvetica Posterior. Beiträge zur Geschichte und Lehre der Reformierten Kirche, Bd. 27, Neukirchen 1968, S. 408

106 . ZHB, S. 59.


104 ....................Heinrich Bullinger

Kollektivordnung: Der Mensch soll nach der göttlichen Ordnung leben und sich dafür einsetzen, dass in allen Lebensbereichen diese Ordnung verwirklicht wird. Von besonderer Bedeutung sind nach Bullinger die zehn Gebote. Sie haben eine Sonderstellung, weil Gott sie mit eigenem Finger geschrieben hat, und bilden sozusagen die «Bundesverfassung», das «Grundgesetz», des Bundes Gottes. 107
Sie sind ewig, entstanden nicht etwa am Sinai, sondern wurden dort nur schriftlich fixiert.

c) Strafbestimmungen:

Wer den Bund ablehnt, der kommt selbstverständlich nicht in den Genuss der Verheissungen. Wer die Bundesordnung übertritt, der wird bestraft. Enterbung und Tod sind die schlimmsten Strafen, wobei Gott nicht die Vernichtung, sondern stets die Umkehr des Sünders will. Darum bietet er in Jesus Christus immer wieder Vergebung an.

4.8 Gesetz und Zeremonien

Das Gesetz ist natürlich nicht heilsbringend, dennoch aber ewiges Wort Gottes. Es dient dem Menschen zur Selbsterkenntnis, als Leitlinie für das Leben der Gläubigen sowie als Ordnung des Zusammenlebens mit Ungläubigen.^ Das Gesetz ist «Erzieher auf Christus» hin. 109

Die Zeremonien (Kult- und Opfergesetze, Fest- und Feiertage) sind «Stützen des Bundes» 110 und Vor-Bildungen Christi" 111
Die Zeremonien sind sozusagen eine Beschäftigungstherapie für Leute, die in tiefsten okkulten Bindungen gefangen waren. Das Okkulte besetzt, wie dies heute auch Süchte tun, den ganzen Menschen, seine ganze Aufmerksamkeit, seinen ganzen Tagesablauf. Die Zeremonien boten dem Volk Israel hier einen Ersatz an. Sie gaben ihm eine «Tagesstruktur», regeln den Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresablauf bis ins Detail und helfen da mit, die Aufmerksamkeit vom Okkulten abzuwenden. Sie dienen der Befrei ung, der Reinigung von negativen Einflüssen und wenden gleichzeitig die Aufmerksamkeit auf Gott, auf Jesus Christus hin. 112


In Christus hat Gott alle diese «Figuren» erfüllt, so dass im Neuen Bund alle Zeremonien wegfallen." 113 Zeremonien, Gebräuche und Traditionen sollten darum niemals mehr überbetont werden.
Vor allem sollten sie auch niemals «magisch» missverstanden werden.


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107 Koch, a.a.O., 8.393.
108 pQ S59
109 Ga '3, 21 ff; ZHB, 8. 56.
110°PG, S.49U. a.
111 PG, S. 42ff: 47ff u. a.
112 PG, S .44;49u.a.
113 PG, S. 46; ZHB. 8.130.


Heinrich Bullinger ......105

4.9 Die Bundeszeichen (die Sakramente)


Die Bundestheologie Heinrich Bullingers gibt der Sakramentendiskussion eine neue Ausrichtung. Die Sakramente haben keine «magische», keine substanzielle Wirkung. Aber sie haben doch auch mehr als eine bloss sym bolische Wirkung. Sie haben einen rechtlichen Gehalt und Bedeutung als «Zeichen» oder «Siegel» des Bundes. 114

Wichtige Dokumente hat man früher mit einem Siegel versehen, um sie zu beglaubigen und öffentlich zu beurkunden.
Für Bullinger sind die Sakramente wie solche Siegel, die dem Bund beigeheftet sind. Sie sind nicht der Inhalt selbst, sondern dessen öffentliche Bekräftigung und Bestätigung.
Zu dem haben sie die Funktion, das Unsichtbare des Bundes zeichenhaft dar zustellen.
Sie sollen an die Heilstat Christi erinnern und haben für die Gläubigen eine erbauende Wirkung. Wichtig ist dabei, dass die Sakramente nicht nur einen Aspekt, sondern das ganze Bundesgeschehen zeichen haft darstellen. Auf die bundestheologische Interpretation von Taufe und Abendmahl kann an dieser Stelle nicht ausführlich eingegangen werden. Mir scheint aber, dass sich gerade aufgrund der Bundestheologie nicht nur die Säuglingstau fe, sondern auch die Erwachsenentaufe rechtfertigen lässt. Das Abendmahl ist unter anderem öffentliche Versiegelung und Erinnerung an die Tatsache, dass durch die Hingabe Jesu Christi der Neue Bund Wirk lichkeit geworden ist, in dem alle, die im Glauben diese Speise empfangen, verbunden, «verbündet», sind. Gott ist der Spendende, der Mensch der Empfangende: «Der HERR gibt Speise denen, die ihn fürchten; und ewig gedenkt er an seinen Bund» (Ps 111, 5).

5. Leistungsvermögen und Aktualität der Bundestheologie Bullingers
Die Bundestheologie ist m. E. ein theologischer Ansatz, der uns gerade in der heutigen Zeit helfen kann, uns zu orientieren, wobei verschiedenste Einseitigkeiten und Fehler der kirchlichen Geschichte vermieden werden können.
Dabei ist natürlich zu beachten, dass wir in einer anderen Zeit leben und dass alles stets anhand der Bibel überprüft werden muss

. Aktuelle Grundkategorien

Die Bundestheologie Heinrich Bulligners ist aktuell, weil ihre
Grundkategorien aktuell sind: Verträge und Bünde gibt es auch heute noch. Wie selten zuvor versucht sich die Welt heutzutage föderativ, mit Hilfe von Verträgen,




114 ZHB, 8.103.


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zu organisieren.

Die moderne Wirtschaft beruht auf einem Geflecht von Verträgen und würde ohne Vertragsethik, Vertragstreue, zusammenbrechen. Auch heute noch kann die Bundestheologie wesentlich helfen, Gottes Wille verständlich und einsichtig zu machen. Weil jedermann in einer vertraglich abgestützten Welt lebt, vermag die Bundestheologie helfen, die von anderen Ansätzen aufgeworfene Kluft zwischen Wissen und Glauben, zwi schen Historizität und Spiritualität zu überwinden.


Vermeidung von Einseitigkeiten
Die Bundestheologie ermöglicht es, die Bibel als sinnvolle, geordnete Gan zheit zu sehen.
Die durch die historisch-kritische Methode erfolgte Zerstükkelung kann aufgehoben werden. Wir brauchen nicht mehr geistlich mit Einzelversen zusammenhangslos «von der Hand in den Mund» zu leben (Huntemann), sondern bekommen einen Gesamtüberblick, der es uns er möglicht, die Einzelaspekte sinnvoll einzuordnen. Das vermindert die Ge fahr, dass einzelnes überbetont und anderes vernachlässigt wird. Unnötige Streitereien können vermieden werden.


Überwindung von Überfremdungen
Das Evangelium ist im Laufe der Kirchengeschichte hauptsächlich von phi losophischen, magischen und hierarchischen Einflüssen «überfremdet» worden (Werner; Huntemann). Ohne wirksame Alternative sind diese Über fremdungen nicht zu überwinden. Die Bundestheologie ist m. E. eine solch wirksame Alternative. Sie zeigt auf, dass die Grundbegriffe der Bibel nicht philosophischer, sondern rechtlicher Art sind. Bullinger ist es «mit seiner Bundestheologie gelungen, die Theologie aus ihrer traditionellen Umklammerung durch die aristotelische Philosophie zu befreien.»"115

Für das magische Missverständnis ist in der Bundestheologie ebenfalls absolut kein Platz. Das Heil ist nicht durch menschliche Praktiken und Tech niken verfügbar, sondern nur durch das Eingehen auf Gottes Bundes angebot zu haben. Gott sucht den Kontakt zu jedem einzelnen Individuum persönlich und direkt, ohne Vermittlung durch hierarchische Strukturen und Apparate. Die Bundesordnung tendiert auf eine demokratische, föderative Gesellschaft mit folgenden Elementen: FreiwilligeTeilnahme; vereinbarte Rechten und Pflichten der Teilnehmer; Verpflichtung und Verantwortlichkeit der Leiter Gott und den Menschen gegenüber; Gewaltentrennung; Macht verteilung; «checks and balances», Stellvertretungsprinzip, Dynamik, Ent

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115 J. Staedtke, Die Theologie des jungen Bullinger, a.a.O., 8. b; E. Herkenrath, Heinrich Bullinger Bibliographie, Bd. 2, Beschreibendes Verzeichnis der Literatur über Heinrich Buiiinger, Zürich 1977, Nr. 1739 166.



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wicklung, Vielfalt, Austausch, fruchtbare Zusammenarbeit aufgrund unterschiedlicher Begabungen.


Wahrung und Vertiefung des Erbes der Reformation

Die reformatorischen Prinzipien (solus Christus, sola gratia, sola fide, sola scriptura 116 bleiben durch die Bundestheologie bewahrt und können ver tieft werden.

Solus Christus:

Jesus Christus ist die Schlüsselperson des Bundesgeschehens, indem er beide Seiten des Bundesverhältnisses erfüllt: die göttlichen Verpflichtungen und Verheissungen einerseits und die menschlichen Verpflichtungen und Schulden andererseits. Niemand in der ganzen Weit geschichte kann den Anspruch erheben, solches getan zu haben.
Jesus Christus ist der Bundesmittler, -erfüller und Stifter des Neuen Bundes.
Sola gratia: Die Bundestheologie ermöglicht eine wesentliche Erweiterung des Gnadenbegriffs über die persönliche Rechtfertigung des Sünders hin aus. Neben der individuellen gibt es eine kollektive Rechtfertigung und Gnade. Diese besteht darin, dass Gott der Menschheit in allgemeinen und seinem Volk im besonderen eine göttliche Lebensordnung zur Verfügung stellt, in der der Mensch die Gelegenheit erhält, zu einem Leben in göttlicher Gemeinschaft zurückzufinden.

Sola fide: Einzig der Glaube an Jesus Christus rettet den einzelnen Menschen. Bullinger kann mit seinem theologischen Ansatz deutlich machen, dass es schon vor Christi Leben, Tod und Auferstehung Christusgläubige gegeben hat. Es gibt nicht zwei Bundesvölker, sondern nur eines. Zum Bundesvolk Gottes gehören alle Menschen aller Zeiten und Völker, die ein zig und allein auf das Wort und das Handeln Gottes vertraut haben, die also nicht aus eigener Anstrengung selig werden wollten.

Sola scrlptura: Die Betrachtung der Bibel als «Bundesgeschichtsbuch» und als «Bundesdokument» vermag das Verständnis für die Bedeutung und den Wert der Schrift wesentlich zu vertiefen. Die Bundestheologie kann m. E. auch dazu dienen, gewisse Schwächen der Reformation zu überwinden und schwerwiegende Fehler zu vermeiden. So kann vor allem eine hypercalvlnlstlsche Prädestinationslehre ver mieden werden. Das Bundesgeschehen ist nicht mechanistisch-rationell, sondern offen für Fehlentscheide, Bundesbrüche der Menschen. Für diese Irrationalität ist aber nicht Gott, sondern der Mensch verantwortlich. Sehr wichtig ist, dass in der Bundestheologie für Antisemitismus kein Platz ist. Gott steht auch zum «alten» Bund und zu seinen Verheissungen Israel gegenüber, weil Gott niemals sein Wort zurücknimmt. Das mahnt die Christen, die «Eingepfropften», zur Demut gegenüber den Juden, «der Wurzel» ge



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116 Allein Christus, allein durch die Gnade, allein durch den Glauben, allein die Schrift. (Red.)




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genüber. Die Annahme eines absolut treuen Gottes, der seinen einen und ewigen Bund unbedingt einhält, schützt Bullinger vor Antisemitismus.

Förderung des gegenseitigen Verständnisses von Landes- und Freikirchen

Die Bundestheologie Bullingers lässt Raum für landes- aber auch freikirchliche Verfassungen. Sie ist nicht einengend.^ Es ist nach Staedtke vor al lem auch Heinrich Bullinger «zu verdanken, dass sich evangelische Gemeinden und Kirchen in aller Welt frei, das heisst ihren Verhältnissen gemäss, entwickeln konnten.» 118

Bullingers Bundestheologie macht deutlich, dass die göttliche Lebensordnung zwei Aspekte hat, die beide beachtet werden müssen: einen kollektiven Aspekt des allgemeinen Zusammenlebens in einem Volk (im Völkergericht beurteilt) und einen individuellen Aspekt der persönlichen JesusChristus-Nachfolge (im Endgericht individuell beurteilt).

Die Stärke der Landeskirchen scheint heute in ihrem Beitrag für das allgemeine Zusammenle ben im entsprechenden Land zu liegen, wobei sie in Gefahr stehen, den Aspekt der persönlichen Entscheidung und Nachfolge zu vernachlässigen. Bei solcher Einseitigkeit aber droht der Verlust des persönlichen Heils. Die Stärke der Freikirchen liegt demgegenüber in der Beachtung und Pflege des individuellen Aspektes, der persönlichen Bekehrung und Nachfolge, wobei sie in Gefahr stehen, den allgemeinen, kollektiven Aspekt aus den Augen zu verlieren. Bei solcher Einseitigkeit drohen «Heilsegoismus» und Weltfremdheit. Der bundestheologische Ansatz Heinrich Bullingers kann m. E.wesentlich dazu beitragen, solche Einseitigkeiten zu vermeiden und das gegenseitigeVerständnis zu fördern.



Andere Vorteile

Der geistige Horizont der Bundestheologie ist so weit wie derjenige der Bi bel: Er umspannt alle Völker, alle Orte, alle Zelten, alle Disziplinen.
Sie ist wahrhaft «ganzheitlich», vermag die durch die sogenannte «Aufklärung» entstandene Zersplitterung der Fachgebiete zu überwinden und nicht zu letzt dem theologischen Spezialistentum, das der Sache Christi schadet, ein Ende zu bereiten. Bullinger ist, was unter Theologen selten ist, ein Friedensstifter, ein versöhnlicher Charakter. Gleichzeitig vermag er den eigenen Standpunkt deutlich zu formulieren und klar und sehr präzise von anderen Auffassungen abzugrenzen. Das zeigen seine Bekenntnisschriften eindrücklich. Diese «ökumenischen», dogmatischen und apologetischen Fähigkeiten


117 J. Staedtke, Reformation und Zeugnis der Kirche, a.a.O., 8.13ff.
118 A.a.O., 8.14.



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hängen eng mit der Bundestheologie zusammen. Letztlich ist der Gott, der den Menschen einen Bund anträgt, selbst so: friedliebend, geduldig, versöhnlich, gnädig. Die Bundestheologie birgt in sich eine gewisse Gefahr, zu einem System zu erstarren. Bullinger selbst ist dieser Gefahr nie erlegen, sondern hat immer wieder alle seine Aussagen am Wort dessen überprüft, in dem alle Schätze der Weisheit und der Erkenntnis verborgen sind: dem biblischen Jesus Christus.